Das Landgericht München I hat einen 72-jährigen Arzt in zweiter Instanz wegen Betrugs, Verleumdung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der Mediziner hatte einen perfiden Racheplan gegen den renommierten Rechtsmediziner Matthias Graw geschmiedet. Er warf Graw vor, in seiner Doktorarbeit plagiiert zu haben – doch die Vorwürfe waren erfunden.
Hintergrund des Falls: Unzufriedenheit mit Obduktion
Auslöser war die Obduktion der 2020 verstorbenen Mutter des Angeklagten, die in der Münchner Rechtsmedizin unter der Leitung von Graw durchgeführt worden war. Der Sohn war mit den Ergebnissen unzufrieden und beschloss, sich zu rächen. Er beauftragte für mehrere tausend Euro Ghostwriter mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Werks, das vorgeben sollte, bereits 1982 erschienen zu sein. In diesem Werk wurden Passagen und Abbildungen aus Graws späterer Doktorarbeit (1987) so eingefügt, dass der Eindruck eines Plagiats entstand.
Der Plan flog auf, als Ermittler die Fälschung erkannten. Schon im März 2025 hatte das Amtsgericht München den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht einigten sich die Parteien auf eine Verständigung: Der 72-Jährige akzeptierte den Schuldspruch, nicht jedoch das Strafmaß. Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus und verband dies mit der Auflage, 210.000 Euro an Graw zu zahlen – 100.000 Euro davon sind bereits geflossen. Zudem muss der Verurteilte 15.000 Euro an die Staatskasse entrichten.
Richter: „Hohe kriminelle Energie“
In der Urteilsbegründung betonte der Richter, der Angeklagte habe die Tat mit „sehr hoher krimineller Energie“ begangen. Die Folgen für das Opfer seien dramatisch gewesen: „Wenn seine Dissertation tatsächlich ein Plagiat gewesen wäre, wäre die Habilitation hinfällig gewesen, seine Professur, alle Qualifikationen und Stellen. Erhaltene Gelder hätte er zurückzahlen müssen.“ Die „ganze berufliche Existenz“ des renommierten Rechtsmediziners habe vor dem Aus gestanden, so der Richter.
Graw selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten und war durch die Ermittlungen entlastet worden. Die gefälschte Arbeit wurde als solche identifiziert, und die Plagiatsvorwürfe erwiesen sich als haltlos. Der Fall hatte in Fachkreisen und der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt.
Auflagen und weitere Verbote
Das Landgericht verpflichtete den 72-Jährigen zudem, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Er darf die Plagiatsvorwürfe gegen Graw nicht mehr erheben. Auch darf er nicht mehr behaupten, seine Mutter sei erst in der Rechtsmedizin an Unterkühlung gestorben oder ihr Zahngold sei herausgebrochen und verschwunden. Zudem muss der Angeklagte eine Internetseite mit den Vorwürfen löschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Der Fall zeigt, wie weit Rachegelüste einen Menschen treiben können. Die Münchner Justiz hat mit dem Urteil ein Zeichen gesetzt: Fälschungen und Verleumdungen mit solch hoher krimineller Energie werden konsequent bestraft.



