Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat sich nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day für eine grundlegende Neuausrichtung im Jugendstrafrecht ausgesprochen. Konkret forderte sie, dass bei volljährigen Straftätern unter 21 Jahren künftig in der Regel das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
„Das Jugendstrafrecht soll in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Sie verwies darauf, dass der Gesetzgeber Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit unterstelle und sie mit dem Wahlrecht über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden könnten. Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet werde, halte sie für überholt.
Nach dem Anschlag vom 25. Juli
Bei dem Terroranschlag am 25. Juli im Berliner Tiergarten hatte ein 21-jähriger Attentäter mit einem Auto mehrere Passanten angefahren, bevor er – vermutlich mit einer Machete – weitere Menschen angriff. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der Angreifer wurde am Tag danach von Polizisten erschossen, als sie ihn festnehmen wollten.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft war der Attentäter nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
Unterstützung aus Sachsen
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) pflichtete Badenberg bei. „Die derzeitigen Regelungen werden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht“, sagte sie der Zeitung. Der Erziehungsgedanke im Umgang mit jungen Straftätern bleibe zwar richtig und wichtig. „Er darf aber nicht dazu führen, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig bürokratisch erschwert werden.“
Geiert forderte, dass für Heranwachsende künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten solle. Das Jugendstrafrecht müsse in diesen Fällen die begründungsbedürftige Ausnahme sein. Vorschläge, nur bei sogenannten Gefährdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte sie ab: „Aus unserer Sicht wäre eine grundsätzliche Reform im Jugendstrafrecht nachhaltiger, die sich nicht nur auf die sogenannten Gefährder bezieht.“
Rechtlicher Hintergrund und Debatte
In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen. Maßgeblich ist, ob der Täter zur Tatzeit nach seiner geistigen und sittlichen Reife noch einem Jugendlichen gleichzusetzen ist. Kritiker bemängeln seit Langem, dass die Grenzen fließend sind und gerade bei schweren Straftaten die Täter oft milder bestraft werden, als es die Schuld eigentlich nahelegen würde.
Der Anschlag auf den CSD hat die Debatte neu entfacht. Politiker mehrerer Parteien fordern eine Verschärfung. Badenberg und Geiert gehören zu jenen Stimmen, die eine grundsätzliche Umkehr der bisherigen Praxis verlangen. Ob es zu einer Gesetzesänderung kommt, liegt jedoch beim Bundesgesetzgeber.
Auswirkungen auf die Praxis
Würde die Forderung umgesetzt, hätte das erhebliche Konsequenzen für die Justiz. Verfahren gegen junge Erwachsene würden in der Regel vor der allgemeinen Strafkammer verhandelt, nicht vor dem Jugendschöffengericht. Die Strafrahmen wären deutlich höher. Statt Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren drohen bei schweren Straftaten langjährige Haftstrafen nach dem Erwachsenenstrafrecht.
Die Debatte wird voraussichtlich anhalten, bis konkrete Gesetzesentwürfe vorliegen. Die dpa berichtete über die Forderungen der beiden CDU-Politikerinnen.



