Streit um private Chat-Weiterleitung vor dem BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss klären, ob das Weiterleiten privater WhatsApp-Nachrichten strafbar sein kann. Auslöser ist ein Fall, in dem eine Arbeitnehmerin nach der Weitergabe eines privaten Chats ihre Kündigung erhielt. Nun fordert sie 7500 Euro Schadenersatz.
Alles begann vor Jahren: Die Frau schickte einer Freundin private Nachrichten, in denen sie über ihren Arbeitgeber lästerte. Nach einem Zerwürfnis leitete die Freundin die Nachrichten weiter – ausgerechnet an die Lebensgefährtin des Chefs. Wenig später verlor die Arbeitnehmerin ihren Job. Die Klägerin argumentiert, die Chats hätten niemals weitergegeben werden dürfen.
Instanzenweg uneinheitlich
Der Fall durchlief bereits mehrere Instanzen. Das Landgericht Frankfurt gab der gekündigten Arbeitnehmerin zunächst recht und sprach ihr Schadenersatz zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt hingegen wies die Klage ab. Nun muss der BGH klären, welche Regeln für private Chats gelten und wie weit der Schutz vertraulicher Nachrichten reicht.
Grundsätzlich ist das bloße Weiterleiten einer WhatsApp-Nachricht nicht automatisch strafbar. Doch wer private Nachrichten ohne Zustimmung weitergibt, kann gegen Datenschutzregeln oder Persönlichkeitsrechte verstoßen. Genau über diese Frage streiten die Gerichte seit Jahren.
Mögliche Folgen für Millionen Nutzer
Der Streit betrifft längst nicht nur die beiden ehemaligen Freundinnen. Millionen Menschen verschicken täglich private Nachrichten, Sprachnachrichten oder Screenshots über WhatsApp. Viele gehen selbstverständlich davon aus, dass diese Inhalte vertraulich bleiben. Ob und wann das Weiterleiten solcher Nachrichten rechtliche Konsequenzen haben kann, soll der BGH nun grundsätzlich klären.
Ein Urteil wird zunächst noch nicht erwartet. Doch die Entscheidung könnte für viele Nutzer wichtig werden – und darüber entscheiden, wie gut private Chats rechtlich geschützt sind.



