Das Landgericht Hamburg hat im Prozess um die Entführung der Block-Kinder die Öffentlichkeit für mehrere Verhandlungstage ausgeschlossen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt begründete dies mit den schutzbedürftigen Interessen der Kinder und der Nebenkläger. Diese könnten durch das Bekanntwerden von Informationen aus dem Gutachten einer jugendpsychiatrischen Sachverständigen verletzt werden.
Brief-Übergabe sorgt für Eklat
Für Aufregung im Gerichtssaal sorgte die Reaktion des Gerichts auf einen Brief, den Christina Block nach Angaben von Richterin Hildebrandt der Sachverständigen Mareike Schüler-Springorum außerhalb der Hauptverhandlung übergab. „Das ist der Versuch einer Verdunklungshandlung“, sagte Hildebrandt. Die Strafkammer werde den Vorgang prüfen.
Blocks Verteidiger Ingo Bott bezeichnete die Aktion als „bedauerliches Versehen“ seiner Mandantin. Staatsanwalt Marvin Steinberg sprach von einer „Versuchshandlung“, betonte jedoch, dass seine Behörde nicht so weit gehen werde, einen Haftbefehl zu beantragen.
Inhalt des Briefes bleibt unklar
Nach Angaben von Nebenklägervertreter Philip von der Meden geht es in dem auf Rumänisch verfassten Brief um die Sexualsphäre seines Mandanten Stephan Hensel. Hensel ist der Ex-Mann von Christina Block und Vater der entführten Kinder. Der Grund für die rumänische Sprache des Schreibens blieb zunächst unklar. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die angespannte Atmosphäre des Verfahrens, das bereits seit Monaten läuft.



