Block-Prozess: Gutachten zu Folgen der Kinderentführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Block-Prozess: Gutachten zu Kinderentführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Am 65. Verhandlungstag im Hamburger Entführungsprozess gegen Christina Block setzte das Landgericht die Anhörung der Jugendpsychiaterin Mareike Schüler-Springorum fort. Die Sachverständige soll die psychischen Folgen der gewaltsamen Rückholaktion für die beiden Kinder der Angeklagten darlegen. Die Tochter des Block-House-Gründers soll in der Silvesternacht 2023/24 eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt haben, ihre damals zehn und 13 Jahre alten Kinder vom Wohnort ihres Ex-Mannes in Dänemark zu entführen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen – Schutz der Kinder als oberste Priorität

Vor Beginn der Gutachtenpräsentation ordnete die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt den Ausschluss der Öffentlichkeit an. Zur Begründung verwies sie auf die schutzbedürftigen Interessen der Kinder, die durch die Preisgabe intimer Details aus dem Gutachten verletzt werden könnten. Dies ist in Verfahren mit minderjährigen Opfern nicht unüblich, unterstreicht jedoch die Sensibilität des Falls. Die Kinder selbst sind nicht als Zeugen geladen, ihre Aussagen werden ausschließlich über das psychiatrische Gutachten in den Prozess eingebracht.

Die Anklage: Geplante Kindesentführung im Sorgerechtsstreit

Christina Block (53) wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, die beiden jüngsten Kinder aus ihrem gemeinsamen Sorgerecht mit Stephan Hensel zu entführen. Die Aktion fand in der Silvesternacht 2023/24 am Wohnort des Vaters in Dänemark statt. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine schwere Kindesentführung. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Neben ihr sind sechs weitere Personen angeklagt, darunter ein 37-jähriger Israeli, der die Vorwürfe eingeräumt hat und als Kronzeuge in Betracht kommt. Die übrigen Angeklagten schweigen oder bestreiten die Tat.

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Bedeutung des Gutachtens für das Strafmaß

Wie der Gerichtssprecher erläuterte, könnte das Gutachten von Mareike Schüler-Springorum maßgeblich das Strafmaß beeinflussen, sollten die Angeklagten verurteilt werden. Die psychischen Folgen der Entführung für die Kinder – wie Angstzustände, Schlafstörungen oder Bindungsstörungen – werden als straferschwerend oder -mildernd gewertet. Der Prozess wird voraussichtlich noch mehrere Wochen dauern. Das Landgericht Hamburg hat bislang keine Angaben zum möglichen Urteilstermin gemacht.

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