Berlin – Der ehemalige Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) muss mit einem Ordnungsgeld rechnen, weil er vor dem Untersuchungsausschuss zur Fördergeldaffäre die Aussage verweigert hat. Die Mitglieder des Ausschusses haben am Freitagmorgen einstimmig beschlossen, einen entsprechenden Antrag auf den Weg zu bringen.
Einstimmiger Beschluss im Untersuchungsausschuss
Wie dem Tagesspiegel bestätigt wurde, soll ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen seiner generellen Auskunftsverweigerung gestellt werden. Das Schriftstück muss jedoch zunächst vom Justiziariat des Abgeordnetenhauses ausgefertigt und beschlossen werden. Dies soll in der Sitzung am 1. Juli geschehen. Anschließend geht der Antrag an das Landgericht.
Höhe des Ordnungsgeldes noch unklar
Unklar ist, in welcher Höhe Chialo zur Zahlung des Ordnungsgeldes verurteilt werden könnte. Einen Vorschlag dazu soll ebenfalls das Justiziariat des Abgeordnetenhauses machen. Tagesspiegel-Informationen zufolge könnte der Betrag im mittleren vierstelligen Bereich liegen.
Chialo hatte sich in seiner Befragung vor dem Ausschuss am 11. Juni komplett auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen und keinerlei Fragen beantwortet. Selbst Angaben dazu, wann er als Senator aus dem Amt entlassen worden war, verweigerte er. Er begründete sein Vorgehen damit, dass auch seine Amtsnachfolgerin Sarah Wedl-Wilson vor dem Ausschuss geschwiegen hatte.
Tumultartige Szenen während der Sitzung
In der Sitzung war es wegen Chialos Weigerungshaltung zu tumultartigen Szenen gekommen. Die beiden von Chialo beauftragten Anwälte ergriffen immer wieder das Wort, obwohl sie eingangs auf das fehlende Rederecht hingewiesen worden waren. Dies führte zu heftigen Wortwechseln mit der Ausschussvorsitzenden Manuela Schmidt (Linke). Mehrfach wurde die Sitzung unterbrochen, Chialo schwieg bis zum Ende der Sitzung.
Chialo als Schlüsselfigur in der Affäre
Der einstige Kultursenator gilt neben Wedl-Wilson als Schlüsselfigur in der Affäre um rechtswidrig vergebene Fördergelder gegen Antisemitismus. Unter seiner Führung war das schließlich vom Landesrechnungshof beanstandete Verfahren aufgesetzt worden. Wedl-Wilson wiederum hatte die im Widerspruch zur Landeshaushaltsordnung stehenden Förderbescheide unterzeichnet. Ihr drohen ebenfalls persönliche strafrechtliche Konsequenzen.



