CSD-Anschlag: Berliner Justiz legt Details zu Tatverdächtigem offen
CSD-Anschlag: Justiz offenbart Vorgeschichte des Täters

Die Berliner Justiz hat die Vorgeschichte des 21-jährigen Tatverdächtigen Abdul B. offengelegt, der am Samstagabend einen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) verübt haben soll. Dabei fuhr er mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge und griff anschließend Passanten mit einem Messer an. Eine Frau wurde getötet, 29 Menschen teils schwer verletzt. Der Täter wurde am Sonntagabend bei einem SEK-Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen, nachdem er mit einer Stichwaffe auf die Beamten zugelaufen sein soll.

Langjähriges Strafregister – und warum Abdul B. freikam

Bereits 2022 wurde Abdul B. wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Im Mai 2026 folgte eine weitere Verurteilung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Laut der gemeinsamen Mitteilung von Generalstaatsanwaltschaft und Strafgerichten wurde er für die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen“ verurteilt. Er hatte versucht, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen, reiste über die Türkei in den Libanon und wurde dort festgenommen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland kam er in Untersuchungshaft.

Im Zentrum der Debatte steht die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, den Haftbefehl nach dem Urteil aufzuheben. Die Justiz betont, Untersuchungshaft diene allein der Sicherung des Strafverfahrens und dürfe keine vorweggenommene Strafe sein. Über eine Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung sei noch nicht entschieden worden. Abdul B. wurde einem Bewährungshelfer unterstellt. Das Gericht berücksichtigte die bereits verbüßte Haft im Libanon sowie die Untersuchungshaft in Deutschland. Zudem habe sich Abdul B. „überwiegend“ geständig gezeigt und sich vom IS distanziert, sodass „keine konkrete Gefährdung“ geschützter Rechtsgüter bestanden habe.

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Generalstaatsanwaltschaft hielt Strafe für zu milde

Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und sprach sich für einen Aufrechterhalt des Haftbefehls aus. Sie legte Berufung gegen das Urteil ein, über die zum Zeitpunkt des Anschlags noch nicht entschieden war. Noch Anfang Juli durchsuchten Ermittler Abdul B.s Wohnung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, fanden aber lediglich eine Spielzeugwaffe. Das Verfahren wurde eingestellt.

Seine Familie schildert ein widersprüchliches Bild. Dem „Spiegel“ sagte sein Vater, die Familie unterstütze den IS nicht. Sein Sohn habe die Terrororganisation für „schlecht“ gehalten. Gleichzeitig berichtete der Vater von Streit über den langen Bart seines Sohnes, den er als Zeichen einer Radikalisierung deutete. Heute glaubt er, Abdul B. sei „einer Gehirnwäsche unterzogen“ worden. Noch am Tag vor dem Anschlag hätten beide telefoniert.

Politische Reaktionen: Union fordert härteres Vorgehen

Die Offenlegung der Vorgeschichte rückt die Justiz in den Mittelpunkt der politischen Debatte. SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler bezeichnete die Bewährungsentscheidung im Deutschlandfunk als „Schlüsselfrage“. Der Innenausschuss des Bundestags werde den Vorgang aufarbeiten. Auch Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sprach sich für eine vollständige Ausschöpfung des Strafmaßes gegen Islamisten aus. Man müsse wehrhaft mit Feinden der liberalen Demokratie umgehen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte die Bewährungsentscheidung ebenfalls. Gefährder müssten unter Beobachtung und Kontrolle stehen. Aus der Union werden weitergehende Konsequenzen verlangt. Der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), sagte dem Handelsblatt: „Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind.“ Nötig seien ein besserer Datenaustausch und längere Speicherung von Gefährderdaten.

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Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verlangte bei Anhängern islamistischer Ideologien „keinerlei Nachsicht“. Das müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln. Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte, Gefährder nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält eine Überprüfung der gesetzlichen Regelungen für nötig. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich verwundert, respektierte die Unabhängigkeit der Justiz, fügte aber hinzu: „Mir fehlen da schon die Worte.“

Laut Polizei wurden in Berlin im vergangenen Jahr eine mittlere zweistellige Zahl von Personen als Gefährder aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum eingestuft. Eine niedrige zweistellige Zahl sitze im Gefängnis, andere seien frei. Ein Teil hat die deutsche, ein anderer eine ausländische Staatsangehörigkeit.