Nach CSD-Anschlag: Berlins Justizsenatorin fordert Reform des Jugendstrafrechts
CSD-Anschlag: Justizsenatorin fordert Reform des Jugendstrafrechts

Nach dem islamistischen Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin mit einer Toten und zahlreichen Verletzten hat Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) Konsequenzen gefordert. Der Attentäter Abdul Ballout war zwei Monate vor der Tat trotz Verurteilung wegen Terrorvorbereitung auf freien Fuß gesetzt worden. „Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass wir das Jugendstrafrecht auf den Prüfstand stellen müssen“, sagte Badenberg dem Tagesspiegel. Sie forderte eine unabhängige wissenschaftliche Studie, die überprüfen solle, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Reife und Verantwortungsfähigkeit junger Straftäter noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen.

Der Täter: Jugendliche Radikalisierung und milde Justiz

Abdul Ballout, 2025 in Berlin geboren, dessen Eltern aus dem Libanon stammen, hatte bereits eine kriminelle Karriere: Schläger, Räuber, Dschihadist. Erstmals verurteilt wurde er 2022 im Alter von 17 Jahren wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung – begangen als 14- und 15-Jähriger. Das Jugendschöffengericht verhängte eine richterliche Weisung und 40 Stunden Freizeitarbeit. Danach radikalisierte er sich. Im Mai 2025 reiste er über die Türkei in den Libanon, um sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien anzuschließen. Auf Hinweise deutscher Behörden wurde er im Libanon festgesetzt und zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er am Flughafen BER Mitte November 2025 festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Tiergarten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verbreitens von IS-Propaganda zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Allerdings setzte das Gericht die Strafe nicht sofort vollstreckbar, sondern gewährte eine sogenannte Vorbewährung mit Entscheidung über Bewährung für November 2026. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, Ballout kam frei. Das Gericht berücksichtigte seine Haftzeit (sechs Monate in Deutschland, drei im Libanon), sein Geständnis und seine Distanzierung vom IS. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere Jugendstrafe ohne Bewährung und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt und legte Berufung ein – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Jugendstrafrecht: Erziehung vor Strafe?

Ballout war zur Tatzeit 21 Jahre alt und damit Heranwachsender. Nach deutschem Recht kann für 18- bis 20-Jährige noch Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn sie in ihrer Reife einem Jugendlichen entsprechen. Das Gericht sah dies bei Ballout als gegeben an. Das Jugendstrafrecht zielt präventiv-erzieherisch auf Wiedereingliederung, nicht primär auf Strafe. Badenberg betonte: „Wir brauchen jetzt eine unabhängige wissenschaftliche Studie, die überprüft, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Reife und Verantwortungsfähigkeit junger Straftäter noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen.“ Erst dann sei zu beurteilen, ob das Jugendstrafrecht noch den aktuellen Begebenheiten entspricht.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich fassungslos: „Leider ist eine Bewährungsstrafe verhängt worden. Ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“ Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fragte öffentlich: „Wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden?“

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Überwachung und Deradikalisierung ohne Erfolg

Nach seiner Freilassung stand Ballout unter intensiver Beobachtung: Observation, Telefonüberwachung, regelmäßige Meldung beim Bewährungshelfer. Als islamistischer Gefährder war er mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern. Doch die Behörden kamen zum Ergebnis, dass keine konkrete Gefahr mehr von ihm ausging. Ein geplantes Deradikalisierungsprogramm mit 26 Gesprächen des Violence Prevention Network (VPN) hatte erst zwei Clearing-Gespräche stattgefunden; ein drittes war für den Montag nach der Tat vorgesehen. VPN-Geschäftsführer Thomas Mücke schilderte der ARD: „Wir haben einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck von Abdul B. gehabt. Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken: Da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“ Mücke warnte vor einem neuen Tätertypus, der auf politische Unruhen und Anschläge kurz vor Wahlen ziele.

Am 3. Juli, 22 Tage vor dem CSD-Anschlag, durchsuchte die Polizei sogar Ballouts Wohnung wegen Verdachts auf Waffenbesitz – gefunden wurde nur eine Spielzeugwaffe, das Verfahren eingestellt. Ballouts Vater berichtete dem „Spiegel“, er habe die Radikalisierung bemerkt, aber nicht verhindern können. „Ich habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen“, sagte er. Der Vater beschrieb seinen Sohn als „großzügig, emotional, liebevoll“ mit dem „Herz eines Kindes“, der einer Gehirnwäsche unterzogen worden sei.

Der Anschlag und die Folgen

Am Samstag fuhr Ballout im Tiergarten unweit der CSD-Abschlussveranstaltung am Brandenburger Tor mit einem Kleinbus in eine Menschenmenge und verletzte auch Menschen mit einer Stichwaffe. Eine Person starb. Nach seiner Flucht wurde er am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage von Polizisten erschossen, als er mit einem Messer auf sie zugelaufen sein soll. Tausende Menschen versammelten sich am Brandenburger Tor, das in Regenbogenfarben angestrahlt wurde, zu einer Gedenkveranstaltung.