Ex-Postzusteller in Krefeld wegen versteckter Briefe verurteilt
Ex-Zusteller in Krefeld wegen versteckter Briefe verurteilt

Ein 37-jähriger ehemaliger Postzusteller ist vom Amtsgericht Krefeld wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

Hintergrund der Tat: Liebe und Überforderung

Der 37-Jährige aus Kaarst war bei der Post als Springer – also ohne festen Zustellbezirk – tätig. Laut Anklage sollen zwischen Oktober 2021 und April 2023 rund 32.000 Postsendungen für mehr als 17.000 Empfänger nicht zugestellt worden sein. Konkret ließen sich dem Angeklagten jedoch nur 85 der über 280 angeklagten Fälle zuordnen, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Er hob hervor, dass der Mann zum Prozessauftakt gestanden und nicht aus Eigennutz gehandelt habe.

Der Angeklagte hatte das Verstecken der Sendungen gestanden und als Motiv angegeben, dass er damit seiner damaligen Freundin habe helfen wollen. Die Frau, ebenfalls als Zustellerin tätig und zweifache Mutter, sei zu jener Zeit völlig überfordert gewesen. Der Mann wollte ihr eine Kündigung ersparen. Die Sendungen wurden in einem Papiercontainer sowie in der gemeinsamen Wohnung der drei damaligen Postmitarbeiter und dem dazugehörigen Keller gefunden. Die Briefe wurden von der Post abgeholt und den Empfängern später zugestellt.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Urteil und Strafzumessung

Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung das Geständnis des Angeklagten sowie die fehlende Eigennützigkeit. Der 37-Jährige hatte bestritten, die Sendungen geöffnet oder entsorgt zu haben. Das Gegenteil war dem Gericht zufolge nicht zu beweisen. Die Verurteilung erfolgte wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Briefe geöffnet oder vernichtet habe. Dies habe zugunsten des Angeklagten gewirkt. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer die besondere Vertrauensstellung der Postzusteller hervorgehoben und auf die erhebliche Anzahl der betroffenen Sendungen verwiesen. Die Verteidigung argumentierte mit dem altruistischen Motiv und der Reue des Angeklagten.

Verfahren gegen Mitangeklagte eingestellt

Die Strafverfahren gegen die zunächst mitangeklagte Ex-Kollegin und deren Ex-Ehemann waren zwei Wochen vor dem Urteil eingestellt worden. Die 29-jährige Frau muss als Auflage 600 Euro zahlen, während der gleichaltrige Ex-Mann ohne Auflage davonkam. Die drei Personen hatten zeitweise unter einer Adresse gelebt, unweit des Papiercontainers mit den versteckten Briefen.

Die rund 32.000 nicht zugestellten Sendungen betrafen eine Vielzahl von Empfängern in Krefeld und Umgebung. Nach dem Fund durch die Ermittlungsbehörden wurden die Briefe sortiert und nach und nach an die Adressaten ausgeliefert. Ob alle Sendungen ihre Empfänger erreichten, ist unklar. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Arbeitsbelastung bei der Post und die Verzweiflung von Zustellern, die mitunter zu ungewöhnlichen Mitteln greifen, um Kollegen oder Angehörige zu schützen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration