Im Fall des verschwundenen Jungen aus Gerolfing bei Ingolstadt hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt, die Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen aufzuheben. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ingolstadt am Donnerstag. Die Beschwerde werde nun dem Oberlandesgericht Nürnberg zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund des Falls
Der elfjährige Leon aus dem Ingolstädter Stadtteil Gerolfing wird seit dem 2. Juni vermisst. Trotz intensiver Suche mit Hundertschaften der Polizei, Tauchern und Spürhunden fehlt von dem Jungen jede Spur. Die Ermittler gehen von einem Gewaltverbrechen aus, eine Leiche wurde jedoch nicht gefunden.
Vergangene Woche nahm die Polizei zwei Männer im Alter von 29 und 32 Jahren fest. Sie stehen im dringenden Verdacht, mit dem Verschwinden des Jungen in Zusammenhang zu stehen. Die Staatsanwaltschaft erwirkte Haftbefehle wegen dringenden Tatverdachts des Mordes. Doch das Amtsgericht Ingolstadt hob die Haftbefehle am Mittwoch wieder auf, weil es den dringenden Tatverdacht nicht als ausreichend begründet ansah.
Reaktionen und Kritik
Die Entscheidung des Amtsgerichts stieß bei den Ermittlern auf Unverständnis. Der leitende Oberstaatsanwalt Hans-Peter Kaeser sagte: „Wir sind überzeugt, dass die beiden Männer in die Tat verwickelt sind. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um sie in Haft zu halten.“ Auch die Familie des vermissten Jungen zeigte sich enttäuscht. Ein Anwalt der Familie erklärte, man hoffe, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung korrigiere.
Die Verteidiger der beiden Männer hingegen begrüßten die Freilassung. Einer der Anwälte betonte, es lägen keine belastenden Beweise vor, die einen Haftbefehl rechtfertigten. Die Männer seien unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen sei.
Ermittlungen laufen weiter
Trotz der Freilassung laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Die Polizei durchsuchte erneut das Umfeld des Verschwindeorts und sicherte Spuren. Auch die Auswertung von Handydaten und Zeugenaussagen wird fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hofft, durch die Beschwerde eine erneute Inhaftierung zu erreichen.
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. In den sozialen Medien wurde die Entscheidung des Amtsgerichts vielfach kritisiert. Viele Nutzer forderten eine lückenlose Aufklärung. Die Polizei bittet weiterhin die Bevölkerung um Hinweise, die zur Auffindung des Jungen führen könnten.



