Nach dem verheerenden Hauseinsturz in Görlitz mit drei Todesopfern hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche Verursacher erlassen. Die Männer im Alter von 27 und 33 Jahren stehen im dringenden Verdacht, durch die Manipulation von Gasleitungen eine Explosion ausgelöst zu haben, die das Gebäude zum Einsturz brachte. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz am heutigen Tag mit.
Die tödliche Explosion vom Mai
Am 18. Mai erschütterte eine schwere Gasexplosion die Gründerzeitvilla im ostsächsischen Görlitz. Drei Menschen kamen ums Leben: zwei junge Frauen aus Rumänien und ein Deutsch-Bulgare. Die Wucht der Explosion ließ das historische Gebäude teilweise einstürzen. Rettungskräfte bargen die Opfer aus den Trümmern. Die genauen Umstände des Unglücks wurden umgehend von der Staatsanwaltschaft untersucht.
Gutachten bestätigen Gasexplosion als Ursache
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben vorläufige Sachverständigengutachten die Gasexplosion als eindeutige Ursache für den Einsturz bestätigt. „Die Explosion wurde durch beschädigte oder manipulierte Gasleitungen im Gebäude ausgelöst“, erklärte ein Sprecher der Behörde. Diese Erkenntnisse ermöglichten es den Ermittlern, die Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen zu beantragen.
Die Tatverdächtigen und ihre Vorstrafen
Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 27-jährigen Polen und einen 33-jährigen Mann aus Afghanistan. Sie stehen im Verdacht, Buntmetalldiebstähle begangen zu haben. Dabei sollen sie in der Gründerzeitvilla Gasleitungen beschädigt oder manipuliert haben, was letztlich zur Gasexplosion führte. Die Männer befinden sich bereits aus anderen Gründen in Haft. Die neu erlassenen Untersuchungshaftbefehle würden laut Staatsanwaltschaft erst vollstreckt, wenn die bestehenden Haftgründe entfallen.
Die rechtliche Einordnung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden Männer wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei Fällen. Dieses Delikt kann mit einer langjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Ermittlungen wurden maßgeblich durch Hinweise der polnischen Polizei vorangetrieben. „Ohne die internationale Zusammenarbeit wäre dieser Ermittlungsstand nicht möglich gewesen“, betonte der Staatsanwaltschaftssprecher.
Ausblick und weitere Schritte
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft prüft weitere mögliche Beteiligte und versucht, den genauen Ablauf der Manipulationen zu rekonstruieren. Die Angehörigen der Opfer werden von einem Opferbeauftragten betreut. Der Hauseinsturz in Görlitz hat in der Region Bestürzung ausgelöst. Die Stadtverwaltung kündigte an, die Sicherheit von Altbauten zu überprüfen.



