Horror-Eltern von Oviedo nach nur 14 Monaten Haft wieder frei
Horror-Eltern nach 14 Monaten frei

Die sogenannten Horror-Eltern von Oviedo sind nach nur 14 Monaten Haft wieder auf freiem Fuß. Das oberste Gericht Asturiens ordnete am Montag die sofortige Freilassung von Christian S. (54) und Melissa S. (49) an. Die Eltern hatten ihre drei Kinder – neunjährige Zwillinge und einen elfjährigen Bruder – fast vier Jahre lang in ihrem Haus in Nordspanien eingesperrt.

Kinder durften das Haus nicht verlassen

Im Jahr 2021 waren der aus Hamburg stammende Headhunter und seine Frau mit ihren Söhnen aus Angst vor einer Covid-19-Infektion nach Oviedo gezogen. Die Kinder durften das Haus nicht verlassen, hatten keinen Schulbesuch, keine Freunde und keine frische Luft. Sie mussten Windeln tragen und durften nur selten die Toilette benutzen. Die Polizei beendete das Martyrium am 28. April 2025. Die Jungen kamen in staatliche Obhut, die Eltern wurden in Untersuchungshaft genommen.

Urteil und Berufung

Am 11. Mai 2026 verurteilte das Provinzgericht in Oviedo Christian und Melissa S. wegen psychischer Gewalt und Verletzung der Fürsorgepflicht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Die Eltern legten Berufung ein. Am Montag entschied das oberste Gericht Asturiens: „Sie wurden vom Vorwurf der psychischen Misshandlung freigesprochen. Das Gericht hat die entsprechenden Anordnungen geschickt, damit die Verurteilten in den nächsten Stunden aus dem Gefängnis entlassen werden können.“ Noch am Abend kamen sie laut „La Nueva España“ frei.

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Richter bescheinigen gute Absichten

Nach Auffassung der Richter wollten die Eltern ihren Kindern keine „erniedrigende oder demütigende Behandlung“ zufügen. Die Isolation sei Folge einer „missverstandenen Überbehütung aus Angst vor einer Covid-19-Infektion und später durch die Angst vor einem Sorgerechtsentzug“, so ein Sprecher der Justiz. Die Eltern hätten unter denselben Bedingungen gelebt und keine „körperliche Gewalt, Bestrafung oder Manipulation“ angewendet. Übrig blieben sechs Monate Haft wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, die bereits verbüßt waren. Der Verteidiger von Melissa S. zitiert sie mit den Worten: „Es ist Gerechtigkeit geschehen. Es hat sich gezeigt, dass wir unseren Kindern niemals schaden wollten.“

Kinder bleiben in staatlicher Obhut

An der Situation der Kinder ändert die Freilassung vorerst nichts. Sie bleiben laut regionaler Medien in Obhut und werden psychologisch betreut. Die Anwälte der Eltern wollen erreichen, dass der Kontakt zu den Kindern schrittweise wieder aufgenommen werden kann.

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