Am Oberlandesgericht Jena hat am Dienstag um 10.00 Uhr der Prozess gegen einen 64-jährigen Mann begonnen, der sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen haben soll. Die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen wirft dem irakischen Staatsbürger vor, ab September 2014 in Mossul für den IS tätig gewesen zu sein. Er soll sowohl als leitender Mitarbeiter im Bereich Medien und Propaganda als auch als Kämpfer eingesetzt gewesen sein. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorwürfe im Detail
Laut Anklage soll der Mann in Mossul für die IS-Mediendivision gearbeitet haben. Seine Aufgabe bestand darin, Propagandamaterial zu erstellen und zu verbreiten. Konkret geht es um die Produktion von Videos, Schriften und anderen Inhalten, die die Ideologie des IS verherrlichten und zur Rekrutierung neuer Mitglieder dienten. Gleichzeitig war er auch an bewaffneten Kämpfen beteiligt, was den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland begründet.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte im Sommer 2017 den Irak verlassen hat. Über seine Fluchtroute ist nichts bekannt. Seit Oktober 2025 sitzt er in Untersuchungshaft. Die Anklage wurde Ende April 2026 durch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft erhoben. Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage angelegt, ein Urteil wird frühestens im Herbst erwartet.
Hintergründe: Der IS und seine Propagandastrategie
Der Islamische Staat war bekannt für seine ausgeklügelte Propagandamaschinerie. Über soziale Medien, Videos und Magazine wie „Dabiq“ verbreitete die Organisation ihre Botschaften weltweit. Der Einsatz von leitenden Mitarbeitern in der Medienabteilung zeigt, wie professionell der IS seine ideologische Botschaft verbreitete. Der Prozess in Jena unterstreicht die langwierigen Ermittlungen gegen IS-Anhänger, die noch Jahre nach dem Zusammenbruch des sogenannten Kalifats geführt werden.
In Thüringen hat der Fall besondere Bedeutung. Es ist nicht der erste Prozess dieser Art in Jena. Das Oberlandesgericht ist zuständig für Staatsschutzverfahren und hat bereits mehrere Anhänger des IS abgeurteilt. Die Behörden betonen, dass die Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus weiterhin ernst ist.
Der Werdegang des Angeklagten
Der 1960 geborene Mann stammt ursprünglich aus dem Irak. Nach Angaben des Gerichts soll er sich 2014 in Mossul dem IS angeschlossen haben. Die islamistische Organisation kontrollierte damals weite Teile Nordiraks und rief ein Kalifat aus. Der Angeklagte soll mehrere Jahre in Diensten des IS gestanden haben, bevor er 2017 das Land verließ. Wie er nach Deutschland gelangte und warum er sich hier niederließ, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen.
Seit seiner Festnahme im Oktober 2025 schweigt der Mann zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger kündigte an, sich im Laufe des Verfahrens zu äußern. Die Generalstaatsanwaltschaft rechnet mit einer langwierigen Beweisaufnahme, da viele Dokumente und Zeugenaussagen aus dem Irak beschafft werden müssen.
Rechtliche Einordnung und mögliches Strafmaß
Der Angeklagte ist nach § 129a StGB in Verbindung mit § 129b StGB angeklagt – Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. In schweren Fällen, etwa bei Beteiligung an Kampfhandlungen oder Führungsrollen, kann die Strafe höher ausfallen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine leitende Tätigkeit in der Medienabteilung vor, was als schwerwiegend gilt.
Die Richter am Oberlandesgericht Jena müssen die Rolle des Angeklagten genau bewerten. Die Verteidigung wird voraussichtlich argumentieren, dass der Mann nicht aus freien Stücken gehandelt habe oder dass seine Tätigkeit nur untergeordnet gewesen sei. Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben für andere laufende Verfahren gegen mutmaßliche IS-Mitglieder in Deutschland.
Der Prozess wird vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts geführt und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Beobachter erwarten, dass die Verhandlungen mehrere Wochen dauern. Ein Urteil könnte im Oktober 2026 fallen.



