Italien stärkt ausländische NS-Opfer im Entschädigungsstreit
Italien stärkt ausländische NS-Opfer im Entschädigungsstreit

Jahrzehnte nach den NS-Verbrechen kämpfen Opfer weiter um Entschädigung. Italiens höchstes Gericht hat eine Entscheidung zugunsten ausländischer Kläger getroffen. Demnach dürfen ausländische Opfer des Nationalsozialismus weiterhin versuchen, auf Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien zuzugreifen – etwa bei Unternehmen wie der bundeseigenen Deutschen Bahn.

Ausgangspunkt ist das Massaker von Distomo am 10. Juni 1944. In dem mittelgriechischen Dorf töteten Einheiten der Waffen-SS 218 Zivilisten. Insgesamt kamen während der deutschen Besatzung in Griechenland rund 130.000 Menschen ums Leben. Jahrzehnte später sprach ein Landgericht in Livadia den Hinterbliebenen 28 Millionen Euro Entschädigung zu. Eine Pfändung etwa des Goethe-Instituts wurde jedoch vom Justizminister gestoppt.

Der oberste griechische Gerichtshof urteilte 2000, dass deutsches Eigentum grundsätzlich gepfändet werden dürfe. Da die Vollstreckung blockiert blieb, wandten sich die Kläger an italienische Gerichte und erreichten die Anerkennung des Eigentumsrechts durch das Berufungsgericht Florenz, die vom Kassationsgerichtshof bestätigt wurde. Auf dieser Grundlage leitete die Region Sterea Ellada ein Vollstreckungsverfahren in Rom unter anderem gegen die Deutsche Bahn AG ein.

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Der Rechtsstreit wurde durch ein italienisches Gesetz von 2022 verschärft, das Vollstreckungen gegen deutsches Vermögen stoppen sollte. Gleichzeitig wurde ein staatlicher Entschädigungsfonds eingerichtet, der jedoch nur für Opfer auf italienischem Boden oder italienische Staatsbürger gilt. Das Kassationsgericht in Rom entschied Anfang April: Der Vollstreckungsstopp gilt nur für diejenigen, die Zugang zu dem Fonds haben. Nichtitaliener können weiterhin versuchen, ihre Ansprüche in Italien zu vollstrecken.

In Griechenland wurde die Entscheidung begrüßt. Der Bürgermeister von Distomo, Giannis Stathas, bezeichnete die Entwicklung als entscheidend für den Kampf der Familien. Auch der Regionalgouverneur Fanis Spanos zeigte sich zufrieden. Griechische Juristen sagen jedoch, dass der Streit nicht beendet sei. Der Vollstreckungsprozess könnte erneut gestoppt werden – entweder durch eine Klage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof oder durch ein erneutes Eingreifen der italienischen Regierung.

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