Berliner Justiz kritisiert Medien nach CSD-Anschlag
Justiz weist Medienkritik nach CSD-Anschlag zurück

Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen pauschale Vorwürfe aus Medien und Öffentlichkeit nach dem Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) gewehrt. Das Urteil gegen den späteren Attentäter Abdul Ballout (21) sei auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen. Die aktuelle Debatte sei dagegen vielfach von wenig Faktenkenntnis geprägt und erschöpfe sich darin, nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen.

Der Fall Abdul Ballout: Urteil auf Bewährung

Hintergrund der Kritik ist ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Mai dieses Jahres. Damals verurteilte das Gericht Abdul Ballout wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – auf Bewährung. Der als Islamist bekannte 21-Jährige blieb unter Auflagen in Freiheit. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt die Strafe für zu milde und legte Berufung ein. Sie forderte eine deutlich höhere Haftstrafe. Noch vor der Verhandlung in der nächsten Instanz verübte Ballout den Anschlag auf den CSD, bei dem eine Frau getötet und mehrere Menschen verletzt wurden. Polizisten erschossen den Angreifer, nachdem er sie mit einem Messer attackiert hatte. Ballout war nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen worden, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde – ein Umstand, der nun für heftige Kritik sorgt.

Umstritten ist zudem, ob in Ballouts Fall überhaupt das Jugendstrafrecht hätte angewendet werden müssen, das auf mildere Strafen ausgelegt ist. Die Debatte darüber wird seit der Tat intensiv geführt. Viele fragen sich, ob die Tat hätte verhindert werden können, wenn Ballout noch in Haft gesessen hätte.

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Justizspitze: Debatte basiert auf Unkenntnis

In ihrer Mitteilung betonen Diekmann und Koppers, dass die Entscheidung des Gerichts rechtlich korrekt gewesen sei. „Gegen diese Form von Kritik verwahren wir uns. Denn eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage“, heißt es wörtlich. Die Medien und die Öffentlichkeit würden oft zu kurz greifen, indem sie vorschnell Schuldzuweisungen aussprechen. Stattdessen solle man die Aufklärung der Tat abwarten.

Die beiden Juristinnen fordern mehr Sachlichkeit in der Berichterstattung. Viele Hintergründe des Anschlags seien noch ungeklärt. So werde weiterhin ermittelt, wie der Anschlag vorbereitet wurde, welche Rolle mögliche Unterstützer spielten und welche Informationen den Behörden tatsächlich vorlagen. Ob im Fall Ballout Fehler gemacht wurden, werde die weitere Aufarbeitung zeigen müssen.

Offene Fragen: Hintermänner und fehlende Waffe

Neben der juristischen Aufarbeitung beschäftigen die Ermittler auch andere Details. In einem gemieteten Transporter des Terroristen fanden die Ermittler eine Macheten-Scheide. Die Waffe selbst ist jedoch noch immer verschwunden. Es wird vermutet, dass Ballout möglicherweise Komplizen hatte, die bislang nicht identifiziert wurden. Am Tatort haben Anwohner und Aktivisten inzwischen Blumen und Kerzen niedergelegt, um der Opfer zu gedenken.

Die Debatte um die Verantwortung der Justiz wird dennoch anhalten. Die Stellungnahme von Diekmann und Koppers zeigt, wie tief der Riss zwischen Justiz und Medien in diesem Fall ist. Die Unabhängigkeit der Gerichte müsse gewahrt bleiben, so die Justizvertreterinnen, auch wenn die öffentliche Empörung groß sei. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit islamistischen Gefährdern auf. Kritiker fordern eine Reform des Jugendstrafrechts, während die Justiz auf rechtsstaatliche Prinzipien pocht.

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