Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Doppelmord in Kassel
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Doppelmord

Wegen zweifachen Mordes hat das Landgericht Kassel einen 38-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Die 30 Jahre alte Ex-Freundin des Angeklagten, die ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen. Das Urteil wurde in Kassel verkündet.

Tatnacht im März 2025: Zwei Männer sterben durch Messerstiche

Die Taten ereigneten sich im März des vergangenen Jahres in Kassel. Innerhalb von nur wenigen Stunden wurden zwei Männer durch Messerstiche getötet: der damals 44-jährige beste Freund des Angeklagten sowie ein 51-jähriger Bekannter. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte beide Männer mit zahlreichen Messerstichen tötete. Der 44-Jährige erlitt 20 Stiche, ihm wurde die Kehle durchtrennt. Der 51-Jährige wies 30 Messerstiche auf.

Dem Urteil zufolge war der Angeklagte davon überzeugt, dass die beiden Männer ihn durch mit Fentanyl verunreinigtes Crack töten wollten. Mit diesem Vorwurf konfrontierte er beide Opfer in der Tatnacht nacheinander. In beiden Fällen entwickelte sich aus einer zunächst verbalen Auseinandersetzung eine tödliche Eskalation.

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Was der Richter zur Tatmotivation sagte

Der Vorsitzende Richter führte in der Urteilsbegründung aus: „Es ging ihm darum zu erfahren, warum er mehrfach nach dem Konsum von Drogen Vergiftungserscheinungen hatte." In beiden Fällen habe der Angeklagte die Opfer zunächst mit dem Messer verletzt und dann getötet. Der Angeklagte habe bei beiden Taten ein Messer bei sich geführt, da er bereits entschlossen gewesen sei, seine Opfer notfalls zu töten.

Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Beide Opfer seien wehr- und arglos gewesen. Der Angeklagte habe die Situation ausgenutzt, um seine Opfer überraschend anzugreifen. Diese Einschätzung war wesentlich für die Verurteilung wegen Mordes.

Besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld schloss das Gericht eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus. Nach deutschem Strafrecht ist Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Die lebenslange Haft bedeutet eine Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren, sofern das Gericht keine besondere Schwere der Schuld feststellt. In diesem Fall ist eine vorzeitige Entlassung auch nach 15 Jahren nicht möglich.

Die ebenfalls angeordnete Sicherungsverwahrung bedeutet, dass der Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiterhin inhaftiert bleiben kann, wenn von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Diese Maßnahme dient nicht der Bestrafung, sondern dem Schutz der Öffentlichkeit. Die Kammer begründete die Anordnung mit der erheblichen Gefahr, dass der Verurteilte auch in Zukunft schwerste Gewaltdelikte begehen werde.

Bei dem Angeklagten liege eine schwere Polytoxikomanie und eine ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung vor, erläuterte der Richter. Dennoch sei seine Fähigkeit, das Unrecht der Taten einzusehen und sein Verhalten entsprechend zu steuern, uneingeschränkt vorhanden gewesen. Der Mann sei also voll schuldfähig.

Ex-Freundin: Freispruch nach Missbrauchsbeziehung

Die 30-jährige Ex-Freundin des Verurteilten wurde freigesprochen. Sie war in dem Verfahren angeklagt, weil sie den Angeklagten zu den Tatorten begleitet hatte. Sie gab an, bei den Taten anwesend gewesen zu sein, jedoch keinen Anteil daran gehabt zu haben. Sie sei mitgefahren, weil sie faktisch das Eigentum des Angeklagten gewesen sei. Andernfalls hätte sie getötet oder schwer verletzt werden können.

Das Gericht hielt diese Aussage für glaubhaft. Die Beziehung zwischen den beiden sei von Gewalt und Missbrauch geprägt gewesen. Die Frau sei dem Angeklagten ausgeliefert gewesen und habe sich nicht freiwillig an den Tatorten befunden. Eine Beteiligung an den Morden oder eine Beihilfe habe sie nicht geleistet.

Bereits im Laufe des Verfahrens hatte der Angeklagte die Verantwortung für die Taten übernommen und seine Ex-Freundin entlastet. Sie wurde daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Kassel ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Der 38-Jährige besitzt die deutsche und die kasachische Staatsbürgerschaft.

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