Eigeninitiative rächt sich: Mann fragt nach Fahndung und wird verhaftet
Mann fragt nach Fahndung und wird verhaftet

Ein 42-jähriger Mann hat sich in München nachts bei der Bundespolizei erkundigt, ob gegen ihn eine Fahndung laufe. Die Beamten überprüften seine Identität und stellten fest, dass ein offener Haftbefehl gegen ihn vorlag. Der Mann wurde umgehend verhaftet, wie die Bundespolizei mitteilte.

Haftbefehl wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen

Der Haftbefehl erging wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §86a Strafgesetzbuch. Nach Angaben der Bundespolizei wurde der 42-Jährige von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von rund 1900 Euro nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Der Mann ist laut den Beamten bereits wegen mehrerer Vermögensdelikte polizeilich in Erscheinung getreten.

Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt ein, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt werden kann. Dabei wird die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt, wobei ein Tagessatz einem Tag Haft entspricht. Im vorliegenden Fall beträgt der Tagessatz etwa 31,67 Euro. Das Vergehen nach §86a StGB kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

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Weiterer Haftbefehl am Hauptbahnhof München

Nur wenige Stunden zuvor vollstreckten Beamte der Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl. Eine 59-jährige Frau hatte am Hauptbahnhof München einen 21-jährigen Mann geschlagen und ihn sowie seine Begleitung beleidigt. Bei der Identitätsprüfung entdeckten die Polizisten einen offenen Haftbefehl wegen eines Drogendelikts. Auch sie konnte die geforderten 750 Euro nicht bezahlen und wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Bundespolizei wies darauf hin, dass beide Fälle zeigen, wie schnell eine vermeintlich harmlose Nachfrage oder eine Auseinandersetzung zu einer Verhaftung führen kann. In der ursprünglichen Berichterstattung hieß es, der Mann sei festgenommen worden. Da jedoch ein Haftbefehl vorlag, wurde er verhaftet, was rechtlich einen Unterschied darstellt. Die entsprechende Stelle wurde präzisiert.

Die beiden Vorfälle ereigneten sich am selben Tag in München. Die genauen Hintergründe der Straftaten sind nicht bekannt. Die Bundespolizei betonte, dass sie bei Kontrollen konsequent offene Haftbefehle vollstreckt.

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