Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die NSU-Unterstützerin Susann E. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie in einem Fall der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig.
Urteil nach mehrjährigen Ermittlungen
Die Verurteilung erfolgte nach umfangreichen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, die Susann E. vorwarf, den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) logistisch unterstützt zu haben. Konkret ging es um die Bereitstellung von Fahrzeugen und die Beschaffung von Waffen für die rechtsextreme Terrorzelle, die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordete.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Susann E. in mindestens einem Fall einem NSU-Mitglied half, einen schweren Raubüberfall durchzuführen. Dabei habe sie eine Schusswaffe bereitgestellt, die bei der Tat verwendet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Bewährungsstrafe mit Auflagen
Das OLG begründete die Bewährungsstrafe unter anderem mit der langen Verfahrensdauer und der geständigen Aussage der Angeklagten. Zudem sei Susann E. nicht in die Kerngruppe des NSU eingebunden gewesen, sondern habe lediglich Randhilfe geleistet. Die Richter ordneten eine mehrjährige Bewährungszeit an und verhängten Auflagen, darunter regelmäßige Meldepflichten und die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training.
„Die Angeklagte hat durch ihr Handeln den NSU gestärkt und damit zur Aufrechterhaltung seiner terroristischen Aktivitäten beigetragen“, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Dennoch war zu berücksichtigen, dass sie sich von der rechtsextremen Szene distanziert hat und keine Wiederholungsgefahr besteht.“
Reaktionen auf das Urteil
Die Nebenkläger, darunter Angehörige der NSU-Opfer, zeigten sich enttäuscht über die milde Strafe. „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen“, sagte ein Rechtsanwalt der Nebenklage. „Es zeigt, dass die Justiz die Unterstützung von Terroristen nicht ausreichend ahndet.“
Die Bundesanwaltschaft prüft derzeit, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt. Susann E. selbst nahm das Urteil ohne sichtbare Regung entgegen. Ihr Verteidiger kündigte an, das Urteil zu akzeptieren, sofern die Bewährungsauflagen erfüllbar seien.
Hintergrund: Der NSU-Komplex
Der NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) war eine rechtsextreme Terrorgruppe, die von 1998 bis 2011 aktiv war. Die drei Kernmitglieder Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe verübten mehrere Banküberfälle und Morde an Migranten sowie einer Polizistin. Nach Aufdeckung der Gruppe im Jahr 2011 wurden zahlreiche Unterstützer vor Gericht gestellt. Susann E. ist eine von mehreren Personen, die wegen Unterstützung des NSU verurteilt wurden. Das Urteil gegen sie ist rechtskräftig, sofern keine Revision eingelegt wird.



