Schockanruf-Betrug: Urteil in Frankfurt – 3 Jahre Haft
Schockanruf-Betrug: 3 Jahre Haft in Frankfurt

Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs hat das Landgericht Frankfurt einen 27-jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte sich an einer Serie von sogenannten Schockanrufen beteiligt, bei denen vor allem ältere Menschen um ihr Erspartes gebracht wurden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann in mindestens vier Fällen als Abholer von Bargeld und Schmuck fungiert hatte. Insgesamt erbeutete die Bande auf diese Weise rund 70.000 Euro.

Masche mit erfundenen Notlagen

Die Täter gingen dabei stets nach demselben Muster vor: Sie riefen ihre Opfer an und gaben sich als Polizeibeamte oder Angehörige aus. Sie behaupteten, ein naher Verwandter habe einen schweren Unfall verursacht oder sei in eine andere Straftat verwickelt. Für die Freilassung oder die Abwendung einer Haft sei nun eine hohe Kautionssumme erforderlich. In ihrer Not übergaben die Geschädigten den Abholern oft mehrere zehntausend Euro in bar sowie Wertgegenstände.

Der Vorsitzende Richter nannte die Taten in der Urteilsbegründung „gemein“ und betonte, dass die Täter gezielt die Gutgläubigkeit und Angst älterer Menschen ausgenutzt hätten. Die Opfer seien in einem Moment größter seelischer Not zu schnellen Geldübergaben bewegt worden. Das Gericht wertete die Taten als besonders verwerflich, weil die Geschädigten nicht nur ihr Geld, sondern auch ihr Sicherheitsgefühl verloren hätten.

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Ermittlungen nach Hinweis aus der Bevölkerung

Auf die Spur der Bande waren die Ermittler durch einen aufmerksamen Nachbarn gekommen, der die Übergabe eines Geldkoffers beobachtet und die Polizei verständigt hatte. Die anschließenden Ermittlungen führten zu dem Angeklagten, der bei einer Kontrolle in Frankfurt festgenommen wurde. Bei ihm fanden die Beamten mehrere Handys und Notizzettel mit Namen und Adressen potenzieller Opfer.

Der Angeklagte, der bislang nicht einschlägig vorbestraft war, zeigte sich vor Gericht teilweise geständig. Er gab an, selbst unter Druck gestanden zu haben und von den Hintermännern der Bande bedroht worden zu sein. Diese Einlassung wertete das Gericht als Schutzbehauptung, da der Mann nach eigenen Angaben einen erheblichen Teil des Geldes für sich behalten hatte.

Warnung der Polizei: Auflegen ist der beste Schutz

Die Polizei Frankfurt nutzt den Fall, um erneut vor der Masche zu warnen. „Legen Sie einfach auf, wenn Sie solche Anrufe erhalten“, sagte ein Sprecher. „Die Polizei fordert niemals Bargeld oder Schmuck als Kaution.“ Die Beamten rieten Angehörigen, mit älteren Familienmitgliedern über diese Betrugsform zu sprechen und ein Codewort zu vereinbaren, das in Notfällen verwendet werden kann.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann Revision einlegen.

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