Schweden verdoppelt Strafen für Gangmitglieder
Schweden verdoppelt Strafen für Gangmitglieder

Schweden geht ab sofort mit doppelter Härte gegen Bandenkriminalität vor. Seit dem 1. August 2026 gilt ein Gesetz, das es ermöglicht, Straftaten im Zusammenhang mit kriminellen Banden mit dem doppelten Strafmaß zu belegen. Das schwedische Parlament hatte die umfassende Justizreform Mitte Juni verabschiedet.

Die Regierung in Stockholm setzt damit ein deutliches Signal im Kampf gegen die grassierende Gewalt. Banden haben in Schweden seit Jahren Angst und Schrecken verbreitet, insbesondere in Ballungsräumen und Vorstädten. Die Polizei ermittelt in zahlreichen Fällen von Schusswaffengewalt, Drogenhandel und Erpressung. Besonders perfide ist die Praxis der Banden, Jugendliche als Täter anzuheuern, weil diese im bisherigen Recht oft mit milderen Strafen rechnen konnten.

Doppeltes Strafmaß: Was bedeutet das konkret?

Das neue Gesetz greift bei allen Straftaten, die in Zusammenhang mit einer kriminellen Bande begangen werden. Das prominenteste Beispiel dürfte der illegale Waffenbesitz sein. Wer als Bandenmitglied mit einer Schusswaffe erwischt wird, musste bisher nach Informationen der Nachrichtenagentur TT mit einer Höchststrafe von vier Jahren Haft rechnen. Künftig kann das Gericht dieselbe Tat mit bis zu acht Jahren ahnden.

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Auch bei anderen Delikten können die Strafen nun verdoppelt werden. Die Obergrenze für das erhöhte Strafmaß liegt bei 18 Jahren Gefängnis. Insgesamt umfasst das Reformpaket die Verschärfung von rund 50 verschiedenen Strafrahmen. Damit will der Gesetzgeber nicht nur die organisierte Kriminalität treffen, sondern auch die allgemeine Härte des Strafrechts erhöhen.

Das dänische Modell als Blaupause

Schweden hat sich bei dieser Reform ausdrücklich an Dänemark orientiert. In dem Nachbarland werden Verbrechen, die mit Bandenkriminalität zusammenhängen, schon seit Längerem deutlich strenger bestraft. Diese Abschreckung gilt vielen als einer der Gründe, warum die Bandenkriminalität in Dänemark nicht so stark eskaliert ist wie in Schweden. Die schwedische Regierung erhofft sich mit der Strafverdopplung einen ähnlichen Effekt.

Die Banden werben vor allem in sozial schwachen Gebieten Nachwuchs an. Sie versprechen schnelles Geld und einen Platz in der Gemeinschaft. Wer einmal drin ist, dem fällt der Ausstieg schwer. Die Justiz hat es oft mit Jugendlichen zu tun, die für Drogengeschäfte oder sogar Morde eingesetzt werden. Die neue Regelung soll auch hier präventiv wirken.

Minderjährige unter besonderer Beobachtung

Das doppelte Strafmaß gilt ausdrücklich auch für Minderjährige. Das bedeutet: Ein 16-Jähriger, der im Auftrag einer Bande eine Straftat begeht, kann künftig wie ein Erwachsener mit der doppelten Strafe belegt werden. Gleichzeitig bleiben die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts erhalten, die unter anderem Strafnachlässe vorsehen. Die Gerichte müssen also im Einzelfall abwägen, welche Strafe angemessen ist.

Die gesetzliche Neuregelung dürfte die Justiz vor neue Herausforderungen stellen. Sie muss nun in jedem Verfahren prüfen, ob ein Zusammenhang zu einer kriminellen Bande besteht. Kriterien können die Mitgliedschaft in einer Bande, die Beteiligung an deren Aktivitäten oder die Ausführung einer Tat im Auftrag der Bande sein. Diese Prüfung könnte zu zusätzlichen Verfahrensverzögerungen führen, ist aber aus Sicht des Gesetzgebers notwendig, um dem Phänomen der Bandenkriminalität wirksam zu begegnen.

Kritiker zweifeln an der abschreckenden Wirkung

Die Verschärfung des Strafrechts ist in Schweden nicht unumstritten. Einige Experten hatten die längeren Freiheitsstrafen im Vorfeld als wirkungslos kritisiert. Sie argumentieren, dass höhere Strafen allein die Ursachen der Bandengewalt nicht beseitigen. Entscheidend seien vielmehr soziale Maßnahmen, Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten, um Jugendlichen eine Perspektive abseits der Kriminalität zu geben.

Befürworter der Reform halten dagegen, dass der Staat entschlossen handeln müsse, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wiederherzustellen. Die Zahlen des laufenden Jahres geben ihnen zumindest teilweise Recht: Die Zahl der Schusswaffentaten und Todesopfer liegt bislang auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Ob das bereits ein Effekt der neuen Gesetzgebung ist, lässt sich noch nicht sicher sagen.

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Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Doppel-Strafen die erhoffte Wirkung entfalten. Sowohl die Polizei als auch die Justiz müssen sich auf eine intensive Umsetzung vorbereiten. Derweil bleibt abzuwarten, ob die Maßnahme die Bandenkriminalität in Schweden tatsächlich nachhaltig eindämmen kann.