Zwei Autos in Chemnitz abgebrannt – Polizei prüft Brandstiftung
Zwei Autos in Chemnitz abgebrannt – Brandstiftung?

In einem Garagenhof in Chemnitz hat es in der Nacht zum Samstag gebrannt: Ein Auto und ein Kleintransporter wurden vollständig zerstört. Wie die Polizei mitteilte, geht sie nach ersten Ermittlungen von Brandstiftung aus. Ein drittes Fahrzeug wurde durch die enorme Hitzeentwicklung beschädigt.

Detailierter Brandhergang

Die Feuerwehr wurde in den frühen Morgenstunden alarmiert. Als die Einsatzkräfte am Garagenhof eintrafen, standen die beiden Fahrzeuge bereits in Vollbrand. Die Flammen schlugen mehrere Meter hoch, wie ein Sprecher der Feuerwehr berichtete, ohne nähere Angaben zu machen.

Ein Übergreifen der Flammen auf angrenzende Gebäude und weitere geparkte Autos konnte durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhindert werden. Die Löscharbeiten zogen sich über eine Stunde hin, bis der Brand vollständig gelöscht war.

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Polizei geht von Brandstiftung aus

Nachdem die Kriminalpolizei die Brandstelle untersucht hat, verdichten sich die Hinweise auf eine vorsätzliche Zündung. „Die Spuren deuten darauf hin, dass das Feuer nicht durch einen technischen Defekt oder andere natürliche Ursachen ausgelöst wurde“, erklärte eine Polizeisprecherin gegenüber dpa. Die Ermittlungen seien in vollem Gange, eine genaue Ursache werde noch festgestellt.

Die Beamten haben die Spurensicherung abgeschlossen und prüfen nun mögliche Zusammenhänge mit anderen Bränden in der Region. Ob es sich um eine gezielte Tat oder einen Zusammenhang mit kriminellen Auseinandersetzungen handelt, ist bislang unklar.

Dritter Wagen beschädigt – Schaden von 75.000 Euro

Bei dem Feuer wurde ein weiterer Pkw, der neben den abgebrannten Fahrzeugen geparkt war, durch die Hitze in Mitleidenschaft gezogen. Der Lack blätterte ab, Kunststoffteile schmolzen. Der geschätzte Gesamtschaden summiert sich laut Polizei auf etwa 75.000 Euro.

Die Fahrzeuge selbst sind nicht mehr zu gebrauchen. Der entstandene Sachschaden wird vermutlich von der Versicherung geprüft, wobei im Falle einer nachgewiesenen Brandstiftung die Leistungen möglicherweise gekürzt werden oder ein Regress droht.

Zeugenaufruf und Ermittlungsstand

Die Polizei Chemnitz sucht nun nach Zeugen. Personen, denen in der Nacht zum Samstag im Bereich des Garagenhofes verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen sind, werden gebeten, sich bei der zentralen Kriminalpolizei oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Bisher liegen keine Hinweise auf eine mögliche Tätergruppe vor. Die Ermittlungen zu dem Feuer dauern an. Laut Polizei handelt es sich nicht um einen Einzelfall in der Region; in den vergangenen Monaten gab es in Sachsen mehrfach Brände an Fahrzeugen, deren Ursachen ebenfalls ungeklärt sind. In mehreren Fällen konnte Brandstiftung nachgewiesen werden.

Rechtslage: Brandstiftung als Straftat

Brandstiftung ist im deutschen Strafgesetzbuch in den Paragrafen 306 bis 306f geregelt. Bereits die bloße Brandstiftung, ohne dass eine Gefahr für Menschen entsteht, kann mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden. Kommt es, wie hier, zu einer Beschädigung von fremdem Eigentum in erheblicher Höhe, ist die Strafe in der Regel höher.

Die Polizei weist darauf hin, dass die genauen Umstände des Feuers noch Gegenstand der Ermittlungen sind. Eine abschließende Bewertung sei derzeit nicht möglich. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde die Öffentlichkeit informiert.

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