Stade: Mutter darf weiterhin nicht voll für Baby sorgen – OLG weist Beschwerde zurück
Stade: Mutter behält nicht volles Sorgerecht für Baby

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die Beschwerde der Mutter gegen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass die Frau vorerst kein Aufenthaltsbestimmungsrecht und kein Recht zur Gesundheitssorge für ihr Baby hat. Auch darf sie keine behördlichen Angelegenheiten für das Kind regeln. Dies gab das Gericht in einer Mitteilung bekannt.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade im Juni 2026. Der Vater des Babys, Fatih Khan G., soll dort sechs Mitarbeitende getötet haben. Er nahm sich später in der Justizvollzugsanstalt das Leben. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Sorgerechtsstreit das Tatmotiv war.

Hintergrund des Sorgerechtsstreits

Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge hatte den Eltern bereits vor der Tat einen Teil der elterlichen Sorge entzogen. Es ordnete an, dass Mutter und Kind gemeinsam in der Einrichtung in Stade unterkommen sollten. Beide Elternteile legten Beschwerde dagegen ein. Nach dem Tod des Vaters betrifft das Verfahren nur noch die Mutter.

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Das OLG Celle bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts im Eilverfahren. Es handle sich um eine vorläufige Regelung; in einem Hauptverfahren werde sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Fall befassen. Das Baby lebt derzeit getrennt von der Mutter in einer anderen Einrichtung.

Rechtliche und gesellschaftliche Dimension

Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit schwierigen Sorgerechtskonflikten auf. Das OLG betonte, dass die getroffenen Maßnahmen dem Kindeswohl dienten. Die genauen Gründe für den Entzug der Sorgerechte wurden nicht im Detail veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter zu den Hintergründen der Tat. Der Tod des Täters in Haft trotz Suizidvorsichtsmaßnahmen wird ebenfalls untersucht.

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