Ein 77-jähriger Arzt muss sich seit heute vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor, weil er einer 39-jährigen Frau im Jahr 2021 geholfen haben soll, sich das Leben zu nehmen. Der Fall wirft die zentrale Frage auf: War die Frau überhaupt in der Lage, ihren Suizidwunsch frei und verantwortlich zu bilden?
Vorwurf: Totschlag durch Sterbehilfe
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll der Angeklagte der Frau einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben. Die Frau habe „in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt“, um sich zu töten. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch, dass die Frau an einer „neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle“ litt. Dadurch habe sie ihren Willen zum Suizid nicht frei verantwortlich bilden können.
Der Arzt, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist bereits 2024 vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. In diesem neuen Verfahren geht es um einen separaten Fall, der nun vor dem Potsdamer Landgericht verhandelt wird.
Angeklagter zeigt Reue, rechnet aber mit Freispruch
Der 77-jährige ehemalige Internist äußerte sich vor Prozessbeginn zu seiner damaligen Entscheidung. „Aus der damaligen Situation stehe ich zu meiner Entscheidung. Mein Gewissen sagte mir, ich muss der Frau jetzt helfen“, sagte er. Er habe zwar zunächst gewollt, dass die Frau über eine Sterbehilfeorganisation Hilfe erhält, doch ihre Not habe binnen kürzester Zeit enorm zugenommen. „Und dann kam diese Aussage: Ich stand letzte Nacht wieder auf den Schienen“, erinnerte sich der Arzt. Daraufhin habe er beschlossen: „Ich muss ihr jetzt helfen.“
Trotz seiner Aussage, dass er rückblickend nicht mehr so handeln würde, rechnet er mit einem Freispruch. Seine Verteidigung dürfte darauf abzielen, dass die Frau ihren Willen frei gebildet habe und er nur Beihilfe geleistet habe.
Rechtliche Einordnung und Bedeutung des Urteils
Der Prozess wirft grundlegende Fragen zur Sterbehilfe in Deutschland auf. Während die organisierte Sterbehilfe durch Vereine in Deutschland seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 legal ist, bleibt die individuelle Beihilfe zur Selbsttötung rechtlich umstritten. Entscheidend ist stets, ob der Suizident seinen Willen frei und verantwortlich bilden konnte.
Die Verhandlung in Potsdam wird voraussichtlich mehrere Tage dauern. Das Gericht muss nicht nur die medizinischen Gutachten zur psychischen Verfassung der Frau bewerten, sondern auch die Frage klären, ob der Arzt die Situation richtig eingeschätzt hat. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.



