Vor dem Landgericht Potsdam hat der Prozess gegen einen 77-jährigen Arzt begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Sterbehilfe vorwirft. Der Mediziner soll einer 39-jährigen Frau im Jahr 2021 einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben. Die Frau habe „in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt“, um sich selbst zu töten, erklärte eine Gerichtssprecherin. Sie starb an den Folgen.
Zweifel an der freien Willensbildung
Die Anklage stützt sich auf die Annahme, dass die Frau nicht in der Lage war, ihren Suizidwunsch frei verantwortlich zu bilden. Sie habe „an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle“ gelitten, so die Staatsanwaltschaft. Dadurch sei die freie Willensbildung ausgeschlossen gewesen. Der Arzt, der bereits 2024 vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurde, zeigte sich vor Gericht einsichtig: „Aus der damaligen Situation stehe ich zu meiner Entscheidung. Mein Gewissen sagte mir, ich muss der Frau jetzt helfen.“
Der ehemalige Arzt für Innere Medizin schilderte, dass er die Frau zunächst an eine Sterbehilfeorganisation vermitteln wollte. Doch ihre Not habe binnen kürzester Zeit enorm zugenommen. „Und dann kam diese Aussage: Ich stand letzte Nacht wieder auf den Schienen“, betonte er. Daraufhin habe er beschlossen: „Ich muss ihr jetzt helfen.“ Der Angeklagte rechnet mit einem Freispruch, räumte aber ein, dass er rückblickend nicht mehr so handeln würde.
Rechtlicher Hintergrund und Bedeutung des Urteils
Das Verfahren wirft grundlegende Fragen zur Sterbehilfe in Deutschland auf. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erlaubt, sofern der Suizidwunsch auf freiem Willen beruht. Entscheidend ist daher die Frage, ob die 39-Jährige trotz ihrer psychischen Erkrankung autonome Entscheidungen treffen konnte. Das Gericht muss nun klären, ob der Arzt die Grenzen des Erlaubten überschritten hat.
Der Fall hat überregionale Bedeutung, da er die rechtlichen Grauzonen der Sterbehilfe auslotet. Ärzte, die Suizidwillige begleiten, sehen sich mit erheblichen strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte bereits mehrfach klare gesetzliche Regelungen, um solche Prozesse zu vermeiden. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.



