Heute um 9.00 Uhr beginnt am Landgericht Potsdam der Prozess gegen einen 75-jährigen Arzt, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag im Zusammenhang mit Sterbehilfe vorwirft. Der Mediziner soll im Jahr 2021 einer 39-jährigen Frau den Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben. Die Frau habe „in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt“, um sich das Leben zu nehmen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Frau starb tatsächlich an den Folgen der Infusion.
Vorwurf: Kein freier Wille wegen psychischer Erkrankung
Der Arzt muss sich nun wegen des Vorwurfs verantworten, dass die Frau nicht in der Lage war, ihren Suizidwunsch frei und verantwortlich zu bilden. Laut Anklage litt die 39-Jährige an einer „neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle“. Dadurch sei ihr Wille zum Suizid nicht frei verantwortlich zustande gekommen, so die Staatsanwaltschaft. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Sterbehilfe und zur Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit auf.
Bereits frühere Verurteilung in Berlin
Der Angeklagte ist kein Unbekannter in der Justiz: Bereits im Jahr 2024 wurde er vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der neue Prozess in Potsdam befasst sich nun mit einem weiteren Fall aus dem Jahr 2021, der separat angeklagt ist. Die beiden Verfahren sind unabhängig voneinander, werfen aber ähnliche Rechtsfragen auf.
Rechtlicher Hintergrund und gesellschaftliche Debatte
Die Sterbehilfe ist in Deutschland rechtlich komplex. Während die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung nach § 217 StGB verboten ist, bleibt die Beihilfe zum Suizid in Einzelfällen straffrei, sofern der Sterbewillige seinen Entschluss frei und eigenverantwortlich trifft. Genau diese Freiwilligkeit wird in diesem Fall bezweifelt. Der Prozess wird daher mit Spannung verfolgt, da er präzisieren könnte, wann ein Suizidwunsch als nicht mehr frei verantwortlich gilt, insbesondere bei psychischen Erkrankungen.
Weitere Details zum Verfahren
Das Landgericht Potsdam hat mehrere Verhandlungstage angesetzt. Die Kammer wird sich mit medizinischen Gutachten zur psychischen Verfassung der Verstorbenen befassen und prüfen, ob der Arzt die Tragweite der Erkrankung hätte erkennen müssen. Auch die Frage, ob der Arzt seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, wird eine Rolle spielen. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Der Fall hat über die juristische Dimension hinaus eine gesellschaftliche Bedeutung: Er zeigt die ethischen und rechtlichen Grauzonen der Sterbehilfe auf und stellt die Frage, wie viel Autonomie einem Menschen mit psychischen Störungen in existenziellen Entscheidungen zusteht. Die Entscheidung des Gerichts könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein.



