Umfrage: 46 Prozent für „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
Umfrage: 46% für „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht

Knapp jeder zweite Bundesbürger hält es für richtig, sexuelle Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis strafbar zu machen. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur. Demnach sprechen sich 46 Prozent der Befragten für einen Wechsel zum Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht aus. 32 Prozent befürworten die Beibehaltung des aktuellen Grundsatzes „Nein heißt Nein“. 22 Prozent der insgesamt 2.230 Teilnehmer, die zwischen Freitag und Montag befragt wurden, enthielten sich einer Bewertung.

Kaum Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Die Umfrage zeigt keine großen geschlechtsspezifischen Unterschiede: 45 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen befürworten eine Reform hin zu „Nur Ja heißt Ja“. Deutliche Unterschiede zeigen sich jedoch beim Alter. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen unterstützen 62 Prozent die Änderung. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es rund 12 Prozentpunkte weniger, also etwa 50 Prozent. Am geringsten ist die Zustimmung mit 37 Prozent bei den 50- bis 59-Jährigen.

Bundesrat spricht sich für Reform aus

Der Bundesrat hatte sich am Freitag für die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Ein von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachter Entschließungsantrag fand eine Mehrheit in der Länderkammer. Nun liegt es im Ermessen der Bundesregierung, ob sie den Vorschlag aufgreift. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass die Koalition sich in Richtung „Nur Ja heißt Ja“ bewegen werde.

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Hintergrund: Reform von 2016

In Deutschland gilt seit 2016 das „Nein heißt Nein“-Modell. Befürworter des weiterreichenden Prinzips „Nur Ja heißt Ja“, das in einigen anderen europäischen Staaten angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit. Sie verweisen auf Fälle, in denen Opfer aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen handlungsunfähig sind und weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können.

YouGov legte den Teilnehmern folgende Frage vor: „Im Sexualstrafrecht gilt in einigen europäischen Staaten der Grundsatz ‚Nur Ja heißt Ja‘, bei dem eine aktive Zustimmung, verbal oder non-verbal verlangt wird. In Deutschland muss das Opfer dagegen aktiv widersprechen – es gilt das Prinzip ‚Nein heißt Nein‘. Finden Sie den aktuell geltenden Grundsatz richtig oder befürworten Sie eine Reform hin zu ‚Nur Ja heißt Ja‘?“

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