Deutschland schiebt 30 Straftäter nach Afghanistan ab – Dobrindt bestätigt
30 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Deutschland hat am Dienstag 31 afghanische Staatsbürger von Leipzig-Halle nach Kabul abgeschoben. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) handelte es sich bei 30 der Abgeschobenen um verurteilte Straftäter, die wegen Tötungsdelikten, Vergewaltigungen oder anderen Gewalttaten verurteilt wurden. Ein weiterer Passagier sei kein verurteilter Straftäter, jedoch „zwingend ausreisepflichtig“ gewesen, da er nach erfolglosem Asylverfahren versucht hatte, in ein anderes europäisches Land weiterzureisen und dann nach Deutschland zurückkehrte.

Flug mit Taliban-Kooperation ermöglicht

Der Abschiebeflug basiert auf einer direkten Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den in Afghanistan herrschenden Taliban. Die Vereinbarung erlaubt regelmäßige Abschiebungen ohne Vermittlerstaaten. Dobrindt betonte, dass die Bundesländer in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen worden seien, „dass Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Afghanistan auch zukünftig möglich sein werden, wenn wir es nicht ausschließlich mit schwersten Straftätern zu tun haben“. Dies deutet eine Ausweitung der Abschiebepraxis auf nicht verurteilte Ausreisepflichtige an.

Ablauf in Kabul – Verhöre durch Taliban

Augenzeugen am Flughafen Kabul berichteten der Nachrichtenagentur dpa, dass mehrere Familien auf ihre Angehörigen warteten. Taliban-Beamte erklärten den Wartenden, dass die Abgeschobenen nach ihrer Ankunft Verhören unterzogen würden. Erst nach diesen Verfahren und gegebenenfalls nach Zusicherungen durch die Familien könnten sie freigelassen werden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Kritik an Zusammenarbeit mit Taliban

Die Abschiebungen stoßen auf Kritik, da die Bundesregierung die Taliban wegen massiver Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Frauen, nicht anerkennt, aber dennoch praktische Zugeständnisse macht. Dazu gehört die Erlaubnis zur Entsendung von Diplomaten aus der Zeit der Taliban-Regierung an die afghanischen Vertretungen in Deutschland.

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bestätigte, dass der Bund die Voraussetzungen für „zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan“ geschaffen habe. Schwerpunkt Hessens bleibe aber die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Auch Brandenburg und Sachsen kündigten an, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, jedoch weiterhin mit Fokus auf Straftätern.

Politische und rechtliche Einordnung

Bundesinnenminister Dobrindt verteidigte die Ausweitung der Abschiebepraxis: „Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird.“

Kritiker aus SPD, Grünen und Linken bemängeln die Kooperation mit den Taliban. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Aufnahmeprogramme für schutzbedürftige Afghanen nicht pauschal beendet werden dürfen. Visa müssen erteilt oder Ablehnungen individuell begründet werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration