Deutschland schiebt 31 afghanische Straftäter nach Kabul ab
31 afghanische Straftäter nach Kabul abgeschoben

Am Dienstag startete erneut ein Abschiebeflug von Leipzig-Halle nach Kabul. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wurden 31 Menschen nach Afghanistan zurückgebracht. Bei den Abgeschobenen handele es sich „überwiegend um schwerste und schwere Straftäter, die mit Tötungsdelikten, Vergewaltigungen, Gewalttaten auffällig waren“, sagte Dobrindt. Eine Person sei an Bord gewesen, die nicht verurteilt sei, aber zwingend ausreisepflichtig. Sie habe versucht, in einem anderen europäischen Land unterzukommen, sei dann aber nach Deutschland zurückgekehrt.

Regelhafte Abschiebungen geplant

Dobrindt kündigte an, dass Abschiebungen nach Afghanistan künftig nicht mehr auf schwere Straftäter beschränkt bleiben sollen. „Wir haben in den vergangenen Wochen die Bundesländer darauf hingewiesen, dass Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Afghanistan auch zukünftig möglich sein werden, wenn wir es nicht ausschließlich mit schwersten Straftätern zu tun haben“, so der Minister.

Augenzeugen am Flughafen in Kabul berichteten der Nachrichtenagentur dpa von mehreren Familien, die auf ihre Angehörigen warteten. Beamte erklärten den Wartenden, dass die Abgeschobenen Verfahren durch die regierenden Taliban durchlaufen müssten, darunter Verhöre. Danach könnten sie gegebenenfalls nach Zusicherungen durch die Familien freigelassen werden.

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Grundlage: Direkte Vereinbarung mit Taliban

Die Abschiebung basiert auf einer direkten Vereinbarung mit den Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen ohne Vermittlerstaaten ermöglicht. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban wegen deren Menschenrechtsverletzungen nicht anerkennt, gleichzeitig aber Zugeständnisse macht, etwa die Entsendung von Diplomaten an afghanische Vertretungen in Deutschland.

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bestätigte der dpa: „Der Bund hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind.“ Schwerpunkt Hessens bleibe die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Auch Brandenburg und Sachsen kündigten an, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, mit Fokus auf Straftäter.

Kritik an der Ausweitung

Innenminister Dobrindt verteidigte die Ausweitung der Abschiebepraxis am Freitag: „Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird.“

Kritiker verurteilen die Zusammenarbeit mit den Taliban. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken kritisierten die Abschiebungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Bundesregierung Aufnahmeprogramme für schutzbedürftige Afghanen nicht generell beenden durfte; Visa müssen einzeln geprüft werden.

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