Deutschland hat in der Nacht zum Mittwoch 31 afghanische Staatsbürger von Leipzig-Halle nach Kabul abgeschoben. Dabei handele es sich nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) „überwiegend um schwerste und schwere Straftäter, die mit Tötungsdelikten, Vergewaltigungen, Gewalttaten auffällig waren“. Eine der abgeschobenen Personen sei kein verurteilter Straftäter, aber zwingend ausreisepflichtig gewesen; sie habe versucht, in einem anderen europäischen Land unterzutauchen, sei aber nach Deutschland zurückgekehrt.
Details des Abschiebeflugs
Der Flug startete vom Flughafen Leipzig-Halle, wie die Bundespolizei bestätigte. Es war bereits der zweite derartige Sammelflug nach Afghanistan innerhalb weniger Wochen. Die Maschine landete am frühen Morgen in Kabul, wo nach Augenzeugenberichten der dpa mehrere Familien auf ihre Angehörigen warteten. Taliban-Beamte erklärten den Wartenden, dass die Abgeschobenen nach ihrer Ankunft Verhören und weiteren Verfahren unterzogen würden. Nach Zusicherungen durch die Familien könne eine Freilassung erfolgen.
Grundlage der Abschiebung
Basis der Abschiebung ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden Taliban. Diese ermöglicht der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen ohne Einschaltung von Vermittlerstaaten. Dobrindt betonte: „Wir haben in den vergangenen Wochen die Bundesländer darauf hingewiesen, dass Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Afghanistan auch zukünftig möglich sein werden, wenn wir es nicht ausschließlich mit schwersten Straftätern zu tun haben.“ Die bisherige Praxis, Abschiebungen auf Straftäter und Gefährder zu beschränken, werde damit aufgeweicht.
Reaktionen der Bundesländer
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bestätigte der dpa, der Bund habe die Voraussetzungen für „regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan“ geschaffen. Hessen werde den Schwerpunkt jedoch weiter auf Straftäter und Gefährder legen. Auch Brandenburg und Sachsen kündigten an, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, betonten aber ebenfalls den Fokus auf Straftäter.
Kritik an der Kooperation mit den Taliban
Kritiker werfen der Bundesregierung vor, mit den Taliban zusammenzuarbeiten, obwohl sie diese wegen massiver Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Frauen, nicht anerkennt. Um die Abschiebungen zu ermöglichen, habe Deutschland praktische Zugeständnisse gemacht, darunter die Erlaubnis zur Entsendung von Diplomaten der Taliban an die afghanischen Vertretungen in Deutschland. Bislang waren dort nur Diplomaten der Vorgängerregierung tätig. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken kritisierten die Abschiebungen scharf. Dobrindt verteidigte die Ausweitung der Praxis: „Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird.“
Ausblick
Die Bundesregierung plant, künftig auch andere Ausreisepflichtige als Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. Dies könnte die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch entschieden, dass die Aufnahmeprogramme für schutzbedürftige Afghanen nicht pauschal beendet werden dürfen. Visa müssen erteilt oder Ablehnungen individuell begründet werden.



