Berlin: Briefwahlunterlagen für Abgeordnetenhauswahl ab sofort beantragbar
Berlin: Briefwahlunterlagen ab sofort beantragbar

Berlinerinnen und Berliner können bereits jetzt die Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen beantragen. Der Versand der Unterlagen beginnt jedoch erst am 10. August, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf dpa-Anfrage mitteilte. Grund dafür ist die Erstellung des Wählerverzeichnisses, dessen Stichtag der 7. August ist. Ab dem 10. August werden dann sowohl die Wahlbenachrichtigungen als auch die Briefwahlunterlagen an diejenigen verschickt, die bereits einen Antrag gestellt haben.

Steigende Beliebtheit der Briefwahl

Der Anteil der Briefwähler ist in den letzten zehn Jahren bundesweit und auch in Berlin deutlich gestiegen. Bröchler prognostiziert für diese Wahl: „Ich rechne diesmal mit einem Anteil um 45 Prozent.“ Er betont: „Briefwahl ist immer weniger die Ausnahme und wird immer mehr der Regelfall.“ Dies spiegelt einen bundesweiten Trend wider, bei dem die Briefwahl zunehmend als bequeme Alternative zur Urnenwahl genutzt wird.

Antragstellung und Zuständigkeiten

Eine zentrale Stelle für die Beantragung der Briefwahl gibt es in Berlin nicht. Zuständig sind die jeweiligen Bezirke. Die Briefwahlunterlagen werden vom zuständigen Bezirkswahlamt ausgestellt. Die Adressen der Bezirksämter sind auf deren Webseiten zu finden. Zu den Unterlagen gehören nach Angaben der Landeswahlleitung ein Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.

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In diesem Jahr gibt es für die Abgeordnetenhauswahl nur noch einen Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme, nicht mehr zwei getrennte wie bisher. Der Wahltag ist der 20. September.

Antrag auf Briefwahl: Nicht telefonisch möglich

Anträge auf Briefwahl können nicht telefonisch gestellt werden. Möglich ist dies jedoch ab sofort per Post und ab dem 10. August auch per E-Mail oder persönlich in einer Briefwahlstelle des Bezirks. Im Antrag müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, die Adresse in Berlin sowie gegebenenfalls die abweichende Versandanschrift angegeben werden. Anträge per Post müssen unterschrieben sein.

Ein Briefwahlantrag befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zudem können die Briefwahlunterlagen mittels eines QR-Codes elektronisch beantragt werden.

Fristen und Rückversand

Grundsätzlich können Briefwahlanträge bis zum 18. September um 15 Uhr gestellt werden, dem Freitag vor der Wahl. Entscheidend ist jedoch, dass die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln am Wahltag um 18 Uhr tatsächlich eingetroffen sind. Wer die Unterlagen per Post zurückschickt, sollte dies spätestens am 17. September tun, empfiehlt Bröchler. Alternativ kann die Briefwahl auch direkt in einer Briefwahlstelle vor Ort durchgeführt werden, wodurch der Unsicherheitsfaktor der Postzustellung entfällt.

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