Erstmals Afghanen ohne Straftat abgeschoben: Dobrindt verteidigt Entscheidung
Erstmals Afghanen ohne Straftat abgeschoben

Deutschland hat zum ersten Mal seit der Machtübernahme der Taliban einen Afghanen abgeschoben, der nicht straffällig geworden ist. Der Mann war nach Abschluss seines Asylverfahrens ausreisepflichtig, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag am Rande der CSU-Landesgruppenklausur im Kloster Banz erklärte. Er habe versucht, in einem anderen europäischen Land unterzukommen, sich dort illegal aufgehalten und sei nach Deutschland zurücküberstellt worden. „Ich halte das für richtig und sinnvoll, genau in dieser Vorgehensweise auch mit dieser Thematik umzugehen“, sagte Dobrindt.

Hintergrund der Abschiebung

Insgesamt wurden am Dienstag 31 Männer mit einem Flugzeug nach Afghanistan abgeschoben. 30 von ihnen waren Straftäter. Die Abschiebung folgt einer neuen Praxis der Behörden, die die bisherige Beschränkung auf Straftäter und Gefährder aufhebt. Einem Erlass vom Juli zufolge gelten nun „männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig“ als Auswahlkriterien. Der SPD-Migrationsexperte Hakan Demir hatte zuvor Bedenken geäußert: „Wenn nun auch Nicht-Straftäter nach Afghanistan abgeschoben werden, halte ich das für rechtlich wie menschlich äußerst schwierig.“ Er kündigte Gespräche mit dem Koalitionspartner an.

Kritik von Grünen und Menschenrechtlern

Die Grünen reagierten scharf. Der innenpolitische Fraktionssprecher Marcel Emmerich erklärte: „Es ist unverantwortlich, dass Alexander Dobrindt inzwischen selbst Menschen nach Afghanistan abschiebt, die sich hier überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen haben.“ Er betonte, dass in Afghanistan eine radikal-islamistische Terrororganisation herrsche, die Frauen und Mädchen entrechte und politische Gegner verfolge. Der Deal mit den Taliban stärke diese, „macht uns erpressbar und schwächt Deutschlands eigene Sicherheit“. Emmerich sprach von einem „gefährlichen Irrweg“.

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Dobrindt verteidigt Kurs

Dobrindt wies die Kritik zurück und betonte, Ziel sei es, „mit Kontrolle, Kurs und klarer Kante diese Migrationswende durchzuführen“. Er kritisierte auch Proteste gegen den Abschiebeflug am Flughafen Leipzig: Demonstrationen seien zwar ein Grundrecht, er habe aber „nur sehr geringes Verständnis dafür, dass man bei Abschiebungen von schwersten Straftätern zu solchen Aktionen greift“.

Bewertung der Sicherheitslage

Die Migrationsbehörde der Vereinten Nationen (IOM) hält eine Rückkehr von Männern nach Afghanistan grundsätzlich für möglich. IOM-Landeschefin Mihyung Park sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich deutlich verbessert, das ist schlicht eine objektive Tatsache.“ Frauen werde jedoch ausdrücklich von einer Rückkehr abgeraten. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International lehnen alle Rückführungen ab. Asylrechtsexpertin Nina Alizadeh Marandi kritisierte: „Wer Menschen nach Afghanistan abschiebt, schickt sie sehenden Auges in die Hände derjenigen zurück, von denen eine konkrete Bedrohung für sie ausgeht.“ Dies könne Verhaftung, Folter oder Lebensgefahr bedeuten.

Zahlen und Fakten

Seit der Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan im Jahr 2024 hat Deutschland über 200 Menschen dorthin zurückgebracht. Mindestens einer von ihnen wurde nach der Abschiebung nach Angaben von Amnesty International getötet. Der hessische Flüchtlingsrat wies zudem darauf hin, dass die Schutzquote für alleinstehende afghanische Männer in den ersten vier Monaten des Jahres bei lediglich 11,4 Prozent gelegen habe. Dies deute auf eine veränderte Bewertung der Sicherheitslage durch die deutschen Behörden hin. Derzeit befinden sich mindestens sechs Afghanen ohne Straftaten in Abschiebehaft.

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