Ethikrat lehnt Social-Media-Verbot ab: So will er Kinder schützen
Ethikrat lehnt Social-Media-Verbot für Kinder ab

Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen ein pauschales gesetzliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien ausgesprochen. In seiner Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ plädiert das Gremium stattdessen für ein risikobasiertes Schutzkonzept, das alle digitalen Angebote einbezieht. Für einzelne Dienste wie Pornografie sollten jedoch spezielle Regelungen gelten.

Kein pauschales Mindestalter

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, betonte: „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen.“ Der notwendige Schutz junger Menschen müsse mit ihren Interessen an digitaler Teilhabe und an der Erlangung bestimmter Fähigkeiten in Einklang gebracht werden. „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“

Risiken durch Endlos-Feeds

Laut Ethikrat ergeben sich Risiken nicht allgemein für bestimmte Klassen digitaler Angebote, sondern aufgrund spezifischer Merkmale wie etwa Endlos-Feeds, die automatisch immer weitere Inhalte anbieten. Zudem unterscheiden sich Kinder in ihrem Reifegrad innerhalb und zwischen Alterskohorten deutlich. Ein ausschließlicher Fokus auf soziale Medien ignoriere auch Gefahren anderer digitaler Dienste. Ein Mindestalter würde zudem die Entwicklung der Medienkompetenz beeinträchtigen und unverhältnismäßig in das Recht der Eltern eingreifen, den Zugang ihrer Kinder zu digitalen Medien zu gestalten.

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Risikobasiertes Schutzkonzept

Der Ethikrat schlägt ein Schutzkonzept vor, das neben sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, deren Risiken analysiert und angepasste Schutzmaßnahmen etabliert. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagte Frister. Allerdings müssten die Vorgaben zur Reduzierung von Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.

Dreistufiges Modell für technischen Jugendschutz

Der Ethikrat empfiehlt ein dreistufiges Modell für den technischen Kinder- und Jugendschutz:

  • Erste Stufe: Eltern regeln den Zugang zu digitalen Angeboten durch Alterseingabe bei der Konfiguration der Endgeräte sowie durch Regulierung von Nutzungszeiten oder App-Zugriffen.
  • Zweite Stufe: Zusätzliche Alterskontrollen auf Endgeräteebene, etwa durch Verifizierung des Alters mittels offizieller Dokumente, um auch Kinder zu schützen, deren Eltern diese Werkzeuge nicht oder unzureichend nutzen.
  • Dritte Stufe: Spezielle Verifikationsmechanismen für den Zugang zu Inhalten, die Minderjährigen nach dem Strafgesetzbuch nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Anbieter müssen sicherstellen, dass der Altersnachweis tatsächlich von der nutzenden Person stammt.

Dieses Konzept soll einen umfassenden Schutz gewährleisten, ohne die Teilhabe und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt unverhältnismäßig einzuschränken.

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