Sachsen und Brandenburg unterstützen Schutz von Minderheitensprachen im EU-Markenrecht
Sachsen und Brandenburg unterstützen Schutz von Minderheitensprachen im EU-Markenrecht

Sachsen und Brandenburg haben sich einer Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein angeschlossen, die den Schutz von Minderheitensprachen im EU-Markenrecht stärken soll. Das sächsische Kabinett fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss, wie das Kulturministerium in Dresden mitteilte. In Brandenburg war die Entscheidung bereits in der vergangenen Woche gefallen.

Die Initiative zielt darauf ab, Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im EU-Markenrecht auf die gleiche Stufe wie anerkannte Amtssprachen zu stellen. Bislang sei der Schutz unzureichend, insbesondere bei der Eintragung von Ortsnamen oder Redewendungen als Marke.

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) warnte vor Problemen: „Wenn wir unsere Witaj-Kitas und -Schulen umbenennen müssen, weil Witaj auf einmal nur noch für eine Whiskey-Sorte stehen darf – dann haben wir ein Problem.“ Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) betonte, die Ergänzung des EU-Markenrechts diene dem Schutz, der Unterstützung und der Gleichstellung nationaler Minderheiten und deren Sprachen.

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Die Unterstützung des Antrags liege im Interesse des Freistaats sowie der ansässigen Minderheiten des sorbischen Volkes und der Sinti und Roma. Schüle ergänzte, Minderheiten stünden völlig zu Recht unter besonderem Schutz, auch vor Kommerzialisierung und Ausbeutung. „Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen auch weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden.“

Die Initiative soll in der Bundesratssitzung am 8. Mai eingebracht werden.

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