Jagdunfall in Barßel: Jäger nach Schrotkorn-Treffer verurteilt
Jagdunfall: Jäger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mehr als eineinhalb Jahre nach einem Jagdunfall im Landkreis Cloppenburg ist ein Jäger vom Amtsgericht Cloppenburg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 73-Jährige als Auflage 3.000 Euro zahlen, wie das Gericht mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte ursprünglich eine höhere Auflage gefordert.

Schuss trifft Frau im eigenen Garten

Der Vorfall ereignete sich am 7. Dezember bei einer Treibjagd in der Gemeinde Barßel. Eine 59-jährige Frau stand in ihrem Garten, als sich ein Schuss löste und sie unterhalb des linken Auges von einem Schrotkorn getroffen wurde. Sie wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht und musste sich einer aufwendigen Operation unterziehen. Seitdem ist sie arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen.

Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der 73-Jährige den Schuss abgegeben hatte. Als Teilnehmer der Treibjagd habe er sich vor der Schussabgabe nicht ausreichend vergewissert, dass niemand gefährdet werde. Das Gericht wertete dies als fahrlässige Körperverletzung.

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Prozess nach Einspruch gegen Strafbefehl

Der Prozess wurde notwendig, weil der Beschuldigte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg zunächst eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung mit einer dreijährigen Bewährungszeit und einer Zahlung von 8.000 Euro verhängt. Gegen diese Strafe wehrte sich der Mann, woraufhin es zur Hauptverhandlung kam.

Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, war zunächst unklar. Der 73-Jährige kann noch Berufung einlegen. Die Entscheidung des Gerichts fiel nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der auch die Umstände der Treibjagd und die Sorgfaltspflichten der Jäger thematisiert wurden.

Folgen für die Geschädigte

Die 59-Jährige erlitt durch den Schuss erhebliche Verletzungen im Gesicht. Nach Angaben des Gerichts war eine aufwendige Operation erforderlich. Die Frau ist seit dem Vorfall arbeitsunfähig und kämpft mit den körperlichen und seelischen Folgen. Der genaue Umfang der Schäden wurde im Prozess erörtert, jedoch nicht öffentlich beziffert.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Risiken von Treibjagden, bei denen Schüsse in unübersichtlichem Gelände abgegeben werden. Jäger sind verpflichtet, sich vor jedem Schuss zu vergewissern, dass sich keine Personen im Schussfeld befinden. Eine Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben, wie das Urteil zeigt.

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