Sieben Jahre Haft nach Messerangriff auf Schwiegersohn in Münster
Sieben Jahre Haft nach Messerangriff auf Schwiegersohn

Das Landgericht Münster hat eine 57-jährige Frau aus Gronau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Angeklagte hatte am ersten Weihnachtstag des Vorjahres den damaligen Lebensgefährten und heutigen Ehemann ihrer Tochter mit einem Messer schwer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist möglich.

Hintergrund der Tat: Streit um Religion und Partnerwahl

Die Verurteilte ist aramäische Christin türkischer Abstammung, während der Ehemann ihrer Tochter Muslim ist. Nach Überzeugung des Gerichts akzeptierte die Familie die Beziehung auch aus religiösen Gründen nicht. Bereits Wochen vor der Tat kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen und sogar Schlägen, weshalb die 23-jährige Tochter von zu Hause floh.

Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Mord, doch das Landgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen gewertet, was das Gericht jedoch nicht bestätigte.

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Ablauf des Angriffs: Pfefferspray und Messer auf der Landstraße

Die 57-Jährige hatte sich unter dem Vorwand einer Aussprache mit ihrer Tochter und deren Lebensgefährten verabredet. Laut Gericht hatte sie jedoch bereits zuvor den Plan gefasst, den Mann zu töten. Während einer gemeinsamen Autofahrt auf einer Landstraße im Münsterland sprühte sie vom Rücksitz aus Pfefferspray in den Wagen. Anschließend zog sie außerhalb des Fahrzeugs ein mitgebrachtes Messer und stach dem heutigen Schwiegersohn in die Herzgegend, wobei sie ihn schwer verletzte. Der Mann überlebte dank medizinischer Hilfe. Die Angeklagte stellte sich später, begleitet von ihrer Familie, bei der Polizei.

Prozessverlauf: Angeklagte schweigt, Ehemann verteidigt Tat

Im Prozess äußerte sich die 57-Jährige nicht selbst, sondern ließ über ihre Anwälte die Tat einräumen und als Notwehr bezeichnen. Sowohl das Opfer als auch die Tochter und weitere Familienangehörige verweigerten jegliche Aussage. Nach der Urteilsverkündung erklärte der Ehemann der Angeklagten, seine Frau habe ihre Tochter nur vor einem gewalttätigen Ehemann schützen wollen. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht und sah die Voraussetzungen für eine Notwehr nicht gegeben.

Urteil und mögliche Revision

Das Landgericht verurteilte die Frau zu sieben Jahren Haft. Die Verteidigung kündigte bereits an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Damit bleibt das Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt, da er religiöse und kulturelle Spannungen innerhalb einer Familie offenbarte.

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