Tod in Gelsenkirchener Kita: OLG Hamm spricht Tagesmütter frei
Tod in Kita: OLG Hamm spricht Tagesmütter frei

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat zwei Tagesmütter freigesprochen, die zuvor wegen fahrlässiger Tötung eines Zweijährigen verurteilt worden waren. Der Junge war im August 2021 in einer Gelsenkirchener Mini-Kita während der Mittagsruhe gestorben, nachdem er sich in einem Etagenbett verklemmt hatte und erstickt war. Der 5. Strafsenat des OLG entschied, dass den Frauen keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Der Beschluss vom 7. Juli ist rechtskräftig (Az.: 5 ORs 97/25).

Der Unfallhergang

Der Zweijährige war zum ersten Mal nach der Eingewöhnung ohne seine Mutter in der Kita geblieben und sollte dort Mittagsschlaf halten. Er wurde unruhig und versuchte, sich in dem niedrigen Etagenbett aufzurichten. Dabei drückte der kräftige Junge mit seinem Körper eine unverschraubte Spanplatte der darüberliegenden Matratze nach oben. Sein Kopf gelangte durch die entstandene Lücke, aber als seine Kraft nachließ, wurde sein Hals unter der elf Kilogramm schweren Platte eingeklemmt, sodass er erstickte.

Der juristische Weg

Der Fall durchlief mehrere Instanzen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen sprach die Tagesmütter zunächst frei. Das Landgericht Essen verurteilte sie jedoch in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Die Richter in Essen argumentierten, die Frauen hätten eine „ständige Sichtkontrolle“ der Kinder im Schlafzimmer sicherstellen müssen. Das Verlassen des Raumes sei ein Sorgfaltspflichtverstoß gewesen, der letztlich zum Tod geführt habe.

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Der 5. Strafsenat des OLG Hamm sah dies anders: Der Junge habe in einem geschützten Raum gelegen, in einem Bett, das bundesweit in zahlreichen Kitas genutzt werde und speziell für diesen Zweck konzipiert sei. Die Tagesmütter hätten darauf vertrauen können, dass die Kinder während des Mittagsschlafs sicher seien. Eine permanente Beaufsichtigung sei nicht erforderlich gewesen.

Ursache: Fehlerhafte Bettkonstruktion

Die Richter betonten, dass die eigentliche Ursache des Unglücks die fehlerhafte Konstruktion des Bettes war. Ein Gutachter hatte bereits im ersten Prozess festgestellt, dass die Spanplatte vorschriftsmäßig hätte verschraubt sein müssen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Unfall nicht passieren können. Die Ermittlungen gegen den namhaften Kita-Ausstatter verliefen im Sande, da der Justiz kein konkreter Verantwortlicher nachgewiesen werden konnte. Allerdings wurden die Betten dieses Typs bundesweit nachgerüstet und mit einer soliden Verschraubung versehen.

Folgen für die Branche

Der Fall hatte in der Kita-Branche eine Debatte über die Aufsichtspflicht während des Mittagsschlafs ausgelöst. Das Urteil des OLG Hamm stellt nun klar, dass Tagesmütter und Erzieherinnen nicht verpflichtet sind, Kinder permanent zu beaufsichtigen, wenn sie in einem sicheren Bett in einem geschützten Raum schlafen. Die Entscheidung dürfte für viele Einrichtungen eine Erleichterung darstellen, da eine lückenlose Sichtkontrolle während der Ruhezeit praktisch kaum umsetzbar ist.

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