Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat die Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eingeleitet. Künftig müssen Initiativen, die staatliche Förderung für Projekte gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus erhalten möchten, strengere Auflagen erfüllen. Dazu gehört auch die Zustimmung zu einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz. Dies geht aus den vom Familienministerium veröffentlichten Förderaufrufen hervor.
Hintergrund: Programm seit 2014, 190 Millionen Euro jährlich
Das Programm „Demokratie leben!“ existiert seit 2014 und fördert Projekte zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Extremismus. In diesem Jahr stehen rund 190 Millionen Euro zur Verfügung. Prien hatte bereits angekündigt, dass die Förderung von rund 200 Projekten zum Jahresende auslaufen soll, um Platz für neue Bedingungen zu schaffen. Die Ministerin kritisiert das Programm als zu linkslastig und möchte stattdessen mehr Initiativen aus der gesellschaftlichen Mitte fördern.
Neue Förderebene: Strengere Vorgaben für bundesweit tätige Organisationen
Der jetzt veröffentlichte Förderaufruf betrifft eine „neue Programmebene Bund“, die sich an bundesweit tätige Organisationen richtet. Diese können ihr Interesse an einer Fortsetzung der staatlichen Unterstützung bekunden, müssen jedoch neue Auflagen erfüllen. So sind nur juristische Personen mit anerkannter Steuerbegünstigung antragsberechtigt. Zudem müssen die Organisationen in der Regel zehn Prozent ihres Etats selbst finanzieren, eine sogenannte Co-Finanzierung.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist das sogenannte Haber-Verfahren. Dabei handelt es sich um eine zweistufige Überprüfung durch den Verfassungsschutz, die auf ein Rundschreiben der damaligen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, aus dem Jahr 2017 zurückgeht. Der Förderaufruf sieht vor, dass bei „hinreichendem Anlass“ eine „Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ erfolgen kann.
Kontroverse um Haber-Verfahren: Intransparenz-Kritik
Das Haber-Verfahren hatte bereits im Frühjahr für Aufsehen gesorgt, als es beim Deutschen Buchhandlungspreis angewendet wurde. Damals wurde drei Buchhandlungen der Preis verweigert, ohne dass die Gründe transparent gemacht wurden. Kritiker bemängelten die Intransparenz des Verfahrens, da nicht bekannt wurde, welche Vorwürfe gegen die Buchhandlungen vorlagen.
Fünf Programmteile: Zwei bleiben unverändert, zwei neue kommen hinzu
Das Programm „Demokratie leben!“ besteht aus insgesamt fünf Programmteilen. Die kommunale und die Landesebene sollen laut Ministerium unverändert bleiben. Neu hinzu kommen zwei Teile: eine eigene Programmebene „Digitaler Raum“, die Radikalisierung im Internet entgegenwirken soll, sowie ein „Sondervorhaben Integration und Teilhabe“, das Dialog und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern soll.



