Mit einer Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts auf 64 Jahre könnte der Staat einer Studie zufolge langfristig mehr als 700 Millionen Euro pro Rentnerjahrgang einsparen. Zugleich würde eine solche Reform die Altersbezüge der Betroffenen erhöhen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Hintergrund der Rentenreformdebatte
Die Diskussion um eine Anhebung der Altersgrenze für die Frührente ist Teil einer umfassenderen Debatte zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte Ende Juni ihre Empfehlungen vorgestellt. Derzeit können langjährig Versicherte ab 63 Jahren mit Abschlägen in den Ruhestand gehen, sofern sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen. Die Kommission schlägt vor, dieses frühestmögliche Renteneintrittsalter auf 64 Jahre anzuheben.
Finanzielle Entlastung für den Fiskus
Die DIW-Studie beziffert die langfristigen Einsparungen durch die Anhebung auf 727 Millionen Euro pro Rentnerjahrgang. Eine alternative Maßnahme – die Erhöhung der Abschläge von derzeit 0,3 Prozent pro Monat auf 0,42 Prozent – würde sogar Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro pro Jahrgang bringen. Allerdings würde dies die Renten der Frührentner stärker kürzen.
Positive Effekte für Arbeitsmarkt und Rentner
Durch die späteren Renteneintritte bliebe dem Arbeitsmarkt das Beschäftigungspotenzial von 31.000 Vollzeit-Arbeitskräften erhalten, so die Untersuchung. Für die Betroffenen selbst hätte die Reform ebenfalls finanzielle Vorteile: Weil die Abschläge geringer ausfallen und das längere Arbeiten zusätzliche Rentenpunkte einbringt, würde die Rente im Schnitt um etwa drei Prozent höher liegen als bisher.
Die Studie zeigt damit, dass eine moderate Anhebung der Altersgrenze für die Frührente sowohl den Staatshaushalt entlasten als auch die Alterseinkommen der Versicherten verbessern könnte. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Politik die Empfehlungen der Expertenkommission aufgreift und in konkrete Gesetze umsetzt.



