Merz zu Unterhaltsvorschuss: Keine abgeschlossene Gesetzgebung – Gespräche mit SPD
Merz: Über Unterhaltsvorschuss noch ausgiebig sprechen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich angesichts des Protests der SPD gegen Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende gesprächsbereit gezeigt. „Das ist eine Abwägung, die wir vornehmen, keine abgeschlossene Gesetzgebung“, sagte der CDU-Chef in seiner Sommerpressekonferenz. Man werde darüber in der Koalition noch ausgiebig reden. Zugleich verteidigte Merz die Sparpläne von Familienministerin Karin Prien (CDU), die sie noch im Juli in der Regierung abstimmen will.

Unterhaltsvorschuss: Kürzung von 18 auf 16 Jahre geplant

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Prien plant, die Zahlungen nicht mehr bis zum 18. Lebensjahr zu leisten, sondern nur noch bis zum 16. Geburtstag. Nach ihren Angaben wären davon rund 80.000 Jugendliche betroffen. Das Vorhaben stößt beim Koalitionspartner SPD auf deutliche Kritik.

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf bezeichnete Priens Vorschlag gegenüber den Funke-Medien als „Offenbarungseid“ für Alleinerziehende. Der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, sagte im Deutschlandfunk: „Wenn man da knapp 400 Euro den alleinerziehenden Familien wegnimmt, dann ist das für viele einfach eine Katastrophe.“ Priens Vorschlag sei mit der SPD nicht abgesprochen gewesen. „Das können wir in der Form so nicht mitmachen.“

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro

Prien räumte in der ARD ein, dass Einsparungen, die Familien, Kinder und Frauen beträfen, für sie schmerzhaft seien. Die Entscheidung sei jedoch gemeinsam mit den Ländern getroffen worden. Durch ihre Vorschläge ergebe sich für Bund, Länder und Kommunen ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro. Allein auf Bundesebene seien es 245 Millionen Euro.

Merz betonte, die Kosten für diese Leistung hätten sich binnen acht Jahren vervierfacht. Angesichts der akuten Finanznot der Kommunen und ihres Defizits von jährlich 30 Milliarden Euro sei dies auf Dauer nicht leistbar. „Deswegen wollen wir versuchen, das zu korrigieren, ohne dass die Kinder davon betroffen sind“, sagte Merz. Man wolle die Situation der Betroffenen verbessern und jene stärker zum Unterhalt heranziehen, die dazu verpflichtet seien. Im Koalitionsvertrag ist angedacht, als Druckmittel den Führerschein zu entziehen, wenn Unterhaltspflichtige falsche Angaben machen.

Merz: Mütter älterer Kinder können Arbeit aufnehmen

Auf eine Nachfrage zu den Folgen für 16- bis 18-Jährige erklärte Merz: „Die Unterhaltsleistungen, die Kindergeldleistungen sind davon nicht betroffen. Das ist ein Vorschuss, der gezahlt wird, damit diejenigen, die darauf angewiesen sind, Unterhalt zu bekommen, ihn haben, auch wenn diejenigen, die ihn leisten müssen, ihn nicht zahlen.“ Früher sei der Vorschuss bis zum Alter von zwölf Jahren gezahlt worden, jetzt bis 18. Man wolle zurückgehen auf 16 Jahre, „weil wir auch davon ausgehen, dass mit Schule und Betreuung die Eltern oder die Mütter, die alleinstehenden Elternteile in der Lage sind, dann auch Arbeit aufzunehmen, was wir ja alle gemeinsam wollen“.

Kritik von Grünen und Linken

Grüne und Linke kritisierten die Äußerungen des Kanzlers scharf. Grünen-Fraktionsvize Misbah Khan sprach von einer Respektlosigkeit gegenüber Millionen Müttern. „Statt Familien immer tiefer in finanzielle Unsicherheit zu treiben, braucht es eine Politik, die Familien stärkt, Sorgearbeit anerkennt und Frauen nicht weiter benachteiligt.“ Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek sagte, die Regierung nehme Kindern Geld weg, doch Merz sage, man wolle versuchen, dass davon keine Kinder betroffen seien. „Die Aussagen des Kanzlers zum Unterhaltsvorschuss machen fassungslos.“

Einkommensgrenze als mögliche Lösung?

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) brachte eine Einkommensgrenze ins Spiel. „Wer über dieser Gehaltsgrenze liegt, der kann keinen Anspruch darauf haben, dass die Allgemeinheit für Zahlungsausfälle des Partners einsteht“, sagte Frei dem Sender Welt. Die konkrete Höhe der Grenze müsse sich im Gesetzgebungsverfahren zeigen. Frei nannte eine Spanne: „Da kann man sprechen von einer Grenze, die bei 4.500 Euro, 5.000 Euro Monatseinkommen liegt.“

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration