Rückgang der Inobhutnahmen: 2025 weniger Kinder in Obhut
Rückgang: 2025 weniger Kinder in Obhut genommen

Im Jahr 2025 sind in Deutschland rund 56.900 Kinder und Jugendliche vorübergehend in Obhut genommen worden. Das sind 12.600 Fälle oder 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden führt diesen Rückgang vor allem auf deutlich weniger unbegleitete Einreisen aus dem Ausland zurück. Bereits 2024 war die Zahl um sieben Prozent gefallen. „Damit ist die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel gesunken“, so die Behörde.

Gründe für den Rückgang

Die Zahl der Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreisen hat sich binnen eines Jahres von 30.800 auf 16.500 nahezu halbiert. Damit ist etwa jede zweite Schutzmaßnahme auf eine dringende Kindeswohlgefährdung zurückzuführen. In 29 Prozent der Fälle lag eine unbegleitete Einreise vor, in 18 Prozent eine Selbstmeldung der Minderjährigen. Vor der Inobhutnahme lebten 59 Prozent der Betroffenen in einer Familie oder einem privaten Haushalt, 20 Prozent in einer Einrichtung; der Aufenthalt der übrigen war unbekannt oder es gab keine feste Unterkunft.

Häufigste Anlässe für Schutzmaßnahmen

Die häufigsten Anlässe waren: Überforderung der Eltern (32 Prozent), unbegleitete Einreisen (29 Prozent), Vernachlässigung (16 Prozent), körperliche Misshandlungen (15 Prozent) und psychische Misshandlungen (11 Prozent). Obwohl die Gesamtzahl sank, stiegen die Fälle körperlicher Misshandlung um 1.114 und psychischer Misshandlung um 941 Nennungen. Psychische Misshandlungen verzeichnen damit den sechsten Anstieg in Folge.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Mädchen besonders betroffen

Bei beiden Misshandlungsformen waren Mädchen überproportional betroffen: Bei körperlicher Misshandlung lag ihr Anteil bei 65 Prozent, bei psychischer bei 62 Prozent. Zum Vergleich: In der minderjährigen Gesamtbevölkerung betrug der Mädchenanteil 2025 knapp 49 Prozent.

Nach der Inobhutnahme

Nach den Schutzmaßnahmen kehrte ein Viertel der Kinder und Jugendlichen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. 44 Prozent wurden an einem neuen Ort untergebracht. In weiteren Fällen endete die Inobhutnahme, weil die Betroffenen ausrissen oder die Zuständigkeit wechselte. Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme verpflichtet, für das Wohl des Kindes zu sorgen und alle nötigen Rechtshandlungen auszuführen, etwa die Stellung von Asylanträgen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration