Beamte zahlen Steuern wie normale Arbeitnehmer
Beamte sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. „Beamte sind normale Steuerbürger“, erklärt Frank Zitka, Sprecher des Deutschen Beamtenbundes (DBB). Sie zahlen auf ihr Einkommen Einkommensteuer – genau wie Angestellte in der freien Wirtschaft. Es gibt weder spezielle Steuern nur für Beamte noch Steuerbefreiungen, die ausschließlich für sie gelten. Die Steuerlast richtet sich nach der individuellen Einkommenshöhe und der Steuerklasse. Eine pauschale Aussage zum Nettogehalt ist daher nicht möglich.
Befreiung von Sozialabgaben: Ein zentraler Unterschied
Der wesentliche Unterschied zu Angestellten liegt bei den Sozialabgaben. Beamte sind versicherungsfrei, wie Steffen Gall, Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), betont. Das bedeutet: Von ihrem Bruttogehalt werden keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Grund dafür ist das Alimentationsprinzip. „Beamte werden auf Lebenszeit verbeamtet. Sie können also nicht arbeitslos werden und beziehen keine Rente, sondern eine Pension“, erläutert Zitka. Daher entfallen die entsprechenden Sozialabgaben.
Für die Krankenversicherung gilt eine Sonderregel: Beamte sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie können sich freiwillig in der GKV versichern, erhalten dann aber in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss. Meistens organisieren Beamte ihren Krankenversicherungsschutz über eine Kombination aus staatlicher Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV), wie Dominik Heck, Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung, erklärt.
Beihilfe und PKV: So finanzieren Beamte ihre Krankenversicherung
Die staatliche Beihilfe übernimmt bei Beamten in der Regel 50 Prozent der Krankheits- und Behandlungskosten. Bei Pensionären steigt dieser Anteil auf bis zu 80 Prozent. Das Restkostenrisiko – also die 20 bis 50 Prozent, die die Beihilfe nicht abdeckt – muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Entsprechend niedriger sind die PKV-Beiträge für Beamte. „Wer nur 50 Prozent Restkosten absichern muss, wird dafür auch nur 50 Prozent des vergleichbaren Nicht-Beamten-Beitrags zahlen“, so Heck.
Höheres Nettoeinkommen trotz niedrigerer Bruttobesoldung
Durch die Befreiung von Sozialabgaben bleibt Beamten netto oft mehr vom Brutto übrig als Angestellten. Allerdings ist die Bruttobesoldung von Beamten in der Regel niedriger als das Bruttogehalt von Angestellten in vergleichbaren Positionen. Das Alimentationsprinzip wirkt sich also auch auf die Einkommenshöhe aus. Der Staat als Arbeitgeber spart während der aktiven Dienstzeit den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen, zahlt aber später die Pension. „Auf die Gesamtlebenszeit berechnet gleichen sich die Personalkosten pro vergleichbare Tätigkeit zwischen Beamten und Angestellten wieder an“, sagt Zitka.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Beamte
Wie Angestellte können auch Beamte verschiedene Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, darunter Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen. Zudem können sie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen – allerdings nur für die Basisabsicherung. Der Höchstbetrag liegt bei 1900 Euro pro Jahr für Ledige und 3800 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.
Besteuerung der Pension: Gleiche Regeln wie bei der Rente
Da die Pension als Einkommen gilt, müssen Beamte auch auf ihre Pension Steuern zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von denselben Faktoren ab wie bei gesetzlichen Renten, so Zitka. Bis 2005 war die Besteuerung unterschiedlich: Rentner versteuerten nur den Ertragsanteil (rund 27 Prozent), während Beamte ihre Pension zu 100 Prozent versteuern mussten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Ungleichheit 2002 für verfassungswidrig. Seit 2005 werden gesetzliche Renten schrittweise stärker besteuert. Ab 2025 erreicht der Besteuerungsanteil 100 Prozent, sodass seitdem für Pensionen und gesetzliche Renten die gleichen Steuerregeln gelten.



