Die Bundesregierung hat die Auszahlungsgrenze beim Wohngeld deutlich angehoben. Liegt der monatliche Anspruch unter 15 Euro, gibt es künftig keine Zahlung mehr. Die neue Bagatellgrenze ersetzt die bisherige 10-Euro-Marke und führt dazu, dass viele Berechtigte völlig leer ausgehen. Die Änderung ist bereits in Kraft.
Verwaltungskosten sparen
Der Gesetzgeber begründet die Anhebung mit der Vermeidung unverhältnismäßiger Verwaltungskosten. Die Bearbeitung eines Wohngeldantrags sei teurer als die Auszahlung von Kleinstbeträgen. Schon die bisherige 10-Euro-Grenze wurde eingeführt, um Bagatellfälle auszuschließen. Mit der neuen 15-Euro-Schwelle will der Staat nun noch stärker bürokratischen Aufwand reduzieren. Nach Berechnungen des Finanzministeriums lohnen sich Auszahlungen unterhalb dieses Betrags nicht, da die Sachbearbeitung in den Ämtern und Behörden erhebliche Personalkosten verursacht.
Wer ist betroffen?
Die Regelung trifft alle Haushalte, deren errechneter Wohngeldanspruch zwischen einem Cent und 14,99 Euro im Monat liegt. Das kann bei Alleinstehenden mit sehr niedriger Miete passieren, aber auch bei Paaren oder Familien, deren Einkommen nur knapp über der Einkommensgrenze liegt. Gerade Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen oder kleinen Renten, die bisher eine minimale Unterstützung bekamen, müssen nun mit einer kompletten Streichung rechnen. Auch Aufstockungsfälle, bei denen das Wohngeld nur wenige Euro überweist, sind betroffen. In vielen Fällen wird der Anspruch erst nach aufwendiger Berechnung ermittelt und dann aufgrund der neuen Grenze nicht ausgezahlt.
Kritik von Sozialverbänden
Sozialverbände und Mietervereinigungen kritisieren die Neuregelung scharf. Sie argumentieren, dass gerade die Schwächsten der Gesellschaft weiter belastet würden. Die 15-Euro-Grenze sei ein Eingriff in die Existenzsicherung, auch wenn die Beträge klein erscheinen. Für Menschen, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssten, sei jede Unterstützung wichtig. Zudem fürchten sie, dass viele Berechtigte künftig ganz auf Anträge verzichten, weil sich der Aufwand nicht lohne. Dadurch würde die Kluft zwischen tatsächlichem Bedarf und staatlicher Hilfe weiter wachsen.
So wird der Anspruch berechnet
Das Wohngeld richtet sich nach der Miete, der Haushaltsgröße und dem Einkommen. Die genaue Formel ist komplex. Grundsätzlich gilt: Je höher die Miete und je geringer das Einkommen, desto höher fällt der Zuschuss aus. Liegt die berechnete Leistung um weniger als 15 Euro über null, wird der Betrag auf null gerundet und nicht ausgezahlt. Nachteile bei anderen Sozialleistungen entstehen dadurch nicht, aber der bürokratische Aufwand für die Antragstellung bleibt bestehen.
Bund rechnet mit spürbarer Entlastung
Das Bundesbauministerium erwartet durch die neue Grenze jährliche Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich. Genauere Zahlen liegen noch nicht vor. Fest steht jedoch, dass die Anzahl der Wohngeldbescheide deutlich sinken wird. Die Behörden können dadurch Personal und Sachmittel für die Bearbeitung größerer Anträge einsetzen. Allerdings ist unklar, wie viele Haushalte tatsächlich betroffen sein werden. Schätzungen gehen von einer sechsstelligen Zahl aus, wenngleich diese Angaben unsicher sind.
Antrag lohnt sich weiterhin – trotz Grenze
Trotz der neuen Regelung sollten mögliche Berechtigte einen Antrag stellen. In vielen Fällen liegt der Anspruch deutlich über 15 Euro. Zudem kann sich die Situation im laufenden Bewilligungszeitraum ändern: Steigen die Miete oder sinkt das Einkommen, kann der Anspruch über die Grenze wachsen. Wer unsicher ist, kann sich online mithilfe von Wohngeldrechnern einen Überblick verschaffen. Die genauen Bedingungen und Ausnahmen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die Anhebung der Bagatellgrenze zeigt den Spagat zwischen Haushaltskonsolidierung und sozialer Gerechtigkeit. Während die Verwaltung entlastet wird, bleiben Betroffene auf ihren Kosten sitzen. Ob die Regelung vor Gericht Bestand hat, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt haben mehrere Sozialverbände verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.



