Gericht bestätigt Abschuss des Schwarzwald-Wolfs GW2672m
Gericht bestätigt Abschuss des Schwarzwald-Wolfs GW2672m

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Montag in zwei Eilverfahren entschieden, dass der sogenannte „Hornisgrinde-Wolf“ getötet werden darf. Damit kann das Umweltministerium die Tötung des Wolfs nun bei einem „Entnahmeteam“ in Auftrag geben.

Das unter der Nummer „GW2672m“ registrierte Tier im Schwarzwald soll sich wiederholt Menschen und Hunden genähert haben und gilt als gefährlich. Naturschützer hatten gegen die Tötung des Tieres zunächst vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.

Das Gericht hatte die Klage abgewiesen, nach einer Beschwerde der Naturschützer aber zeitlichen Aufschub angeordnet. Der VGH stellte nun fest, dass die Tötung des Wolfs im Ausnahmefall rechtens ist, weil er Menschen gefährde und es einen „Habituierungseffekt“ gebe. Die Population werde durch den Abschuss nicht gefährdet.

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