Baustopp am Sessellift: Streit zwischen Naturschützern und Betreiber
Baustopp am Sessellift: Naturschützer vs. Betreiber

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Baustopp für den geplanten Sessellift am Grünten verhängt. Damit gaben die Richter einer Klage des Bundes Naturschutz (BN) statt, die sich gegen die Baugenehmigung des Landratsamts Oberallgäu gewandt hatte. Der Streit zwischen Naturschützern und Betreibern ist damit in eine entscheidende Phase getreten.

Hintergrund des Streits

Der Sessellift soll vom Ort Wertach auf den Gipfel des Grünten führen, einem beliebten Aussichtsberg im Allgäu. Die Betreibergesellschaft, die Allgäuer Bergbahnen GmbH, plant eine moderne 8er-Sesselbahn mit einer Kapazität von 2.400 Personen pro Stunde. Die Bauarbeiten hatten bereits begonnen, als das Gericht auf Antrag des BN den vorläufigen Baustopp verhängte.

Der BN argumentiert, dass der Bau erhebliche Eingriffe in die Natur mit sich bringe. Insbesondere die geplante Trasse verlaufe durch ein sensibles Moorgebiet, das Lebensraum für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten sei. Zudem sei die Erschließung des Gipfels mit einer Bergstation und einem Restaurant eine unzulässige Bebauung im Landschaftsschutzgebiet.

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Reaktionen der Beteiligten

Die Betreiber zeigen sich enttäuscht über die Entscheidung. Geschäftsführer Michael Huber betonte, dass alle Auflagen erfüllt seien und man bereits erhebliche Investitionen in den Naturschutz getätigt habe. „Wir haben einen Ausgleich geschaffen, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht“, so Huber. Man werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Bau fortsetzen zu können.

Der BN hingegen sieht sich in seiner Position bestätigt. „Der Baustopp ist ein wichtiges Signal, dass Naturinteressen nicht einfach übergangen werden dürfen“, erklärte der Vorsitzende des BN-Kreisverbands Oberallgäu, Hans-Peter Mayer. Man sei zu Gesprächen bereit, aber nur wenn die Betreiber bereit seien, die Trasse zu verlegen oder auf den Lift zu verzichten.

Bedeutung für die Region

Der Sessellift ist für die Region von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Gemeinde Wertach erhofft sich eine Stärkung des Tourismus, insbesondere im Winter. Die Allgäuer Bergbahnen haben bereits rund 15 Millionen Euro in das Projekt investiert. Ein Scheitern würde nicht nur einen finanziellen Verlust bedeuten, sondern auch Arbeitsplätze gefährden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Betreiber Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Bis dahin ruhen die Bauarbeiten. Die Hoffnung ruht nun auf einem Kompromiss, der sowohl den Naturschutz als auch die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt.

Ausblick

Der Streit um den Sessellift am Grünten ist exemplarisch für den Konflikt zwischen Naturschutz und Tourismusentwicklung in den Alpen. Ähnliche Auseinandersetzungen gab es in den letzten Jahren auch an anderen Orten. Die Gerichte haben mehrfach entschieden, dass bei Eingriffen in geschützte Gebiete strenge Maßstäbe gelten. Ob der Lift gebaut werden kann, hängt nun von der weiteren rechtlichen Auseinandersetzung ab.

Beide Seiten haben angekündigt, weiter für ihre Positionen zu kämpfen. Eine außergerichtliche Einigung scheint derzeit unwahrscheinlich. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Projekt eine Zukunft hat oder endgültig scheitert.

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