Die anhaltende Plage des Eichenprozessionsspinners in Berlin sorgt für Spannungen zwischen dem Senat und den Bezirken. Nachdem sich die Bezirke in einem Hilferuf an die Landesregierung gewandt hatten, hat der Senat nun kurzfristig zu einem Treffen eingeladen. Berlins Umweltstaatssekretär Andreas Kraus (CSU) kündigte am Donnerstag im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses an, dass die Sitzung auf Bitten der Senatskanzlei zu Beginn der kommenden Woche stattfinden werde.
Hintergrund der Eskalation
Die Bezirke klagen über mangelnde Unterstützung bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, dessen giftige Brennhaare bei Menschen und Tieren schwere allergische Reaktionen auslösen können. Sie fordern eine klare Zuständigkeitsregelung und zusätzliche finanzielle Mittel. Bislang fühlten sie sich vom Senat im Stich gelassen, da die Bekämpfung vor Ort in ihrer Verantwortung liege, ihnen aber die nötigen Ressourcen fehlten.
Reaktion des Senats
Umweltstaatssekretär Kraus betonte, dass der Senat die Dringlichkeit der Lage erkannt habe. Das geplante Treffen solle dazu dienen, die Zusammenarbeit zu verbessern und eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Allerdings bleibt die grundsätzliche Frage der Zuständigkeit weiterhin umstritten. Während die Bezirke auf eine stärkere Beteiligung des Senats drängen, verweist dieser auf die geltende Rechtslage, wonach die Bezirke für die konkrete Bekämpfung zuständig sind.
Auswirkungen der Plage
Der Eichenprozessionsspinner tritt in diesem Jahr besonders stark auf. In vielen Berliner Bezirken mussten Parkanlagen und Schulhöfe gesperrt werden. Die Raupen befallen vor allem Eichen und können durch ihre Brennhaare Hautausschläge, Augenreizungen und Atemprobleme verursachen. Die Bekämpfung erfolgt meist durch Absaugen oder den Einsatz von biologischen Mitteln, was zeit- und kostenintensiv ist.
Die Bezirke hoffen nun auf konkrete Zusagen des Senats bei dem Treffen. Bis dahin müssen sie die Plage weiterhin mit eigenen Kräften bekämpfen. Die Bürger sind angehalten, gemeldete Nester zu meiden und die Behörden zu informieren.



