Der August bringt zahlreiche Neuerungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Bildung. Während Solaranlagenbetreiber mit einer geringeren Vergütung rechnen müssen, profitieren Bahnreisende von günstigeren Freifahrten. Zudem tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler in Kraft – ein wichtiger Schritt für berufstätige Eltern.
Weniger Vergütung für neuen Solarstrom
Wer ab dem 1. August eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält eine etwas geringere Einspeisevergütung. Die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Diese Kürzung erfolgt turnusgemäß zum August. Für bestehende Anlagen bleibt die Vergütung hingegen für 20 Jahre unverändert. Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Förderung, die den Betrieb von Solaranlagen wirtschaftlich macht. Die regelmäßige Absenkung soll den Kostendruck auf die Branche erhöhen und den Ausbau beschleunigen.
BahnBonus: Neue Preise für Freifahrten
Die Deutsche Bahn stellt ihr Bonusprogramm zum August um. Bisher waren für eine einfache Freifahrt in der 2. Klasse 1.000 BahnBonus-Punkte nötig, in der 1. Klasse 1.500 Punkte. Künftig sind Freifahrten bereits ab 750 Punkten (2. Klasse) beziehungsweise 1.250 Punkten (1. Klasse) möglich – allerdings abhängig von Strecke, Buchungszeitpunkt und Nachfrage. Für die flexible Variante „Freifahrt Flex“ in der 2. Klasse steigt der Preis dagegen von 2.000 auf 2.500 Punkte. Die Bahn gibt keine Obergrenze für die maximal erforderlichen Punkte an. Die Änderung soll das System dynamischer machen und Anreize für frühzeitige Buchungen setzen.
A3-Ausbau: Freigabe eines 76-Kilometer-Abschnitts
Rechtzeitig zur Hauptreisezeit wird am 3. August ein 76 Kilometer langes Teilstück der wichtigen Ost-West-Autobahn A3 freigegeben. Nach sechs Jahren Bauzeit wird der sechsstreifige Ausbau zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen in Nordbayern abgeschlossen. Die Maßnahme soll den Verkehrsfluss auf dieser stark frequentierten Verbindung verbessern und Staus reduzieren. Die A3 gehört zu den meistbefahrenen Autobahnen Deutschlands und verbindet wichtige Wirtschaftsräume.
Recht auf Ganztagsbetreuung ab August
Eltern von Grundschulkindern können ab dem 1. August einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Zunächst gilt dieser Anspruch nur für Erstklässler des Schuljahres 2026/27. In den folgenden Jahren wird er schrittweise um je eine Klassenstufe erweitert, sodass bis zum Schuljahr 2029/30 alle Kinder der ersten bis vierten Klasse einen Anspruch haben. Die Betreuung erfolgt in der Schule oder in kooperierenden Einrichtungen. Die Nutzung ist freiwillig; Eltern müssen das Angebot nicht annehmen. Mit dem Gesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Schulstart in mehreren Bundesländern
Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu: In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland beginnt das neue Schuljahr am 10. August. Insgesamt gibt es in Deutschland sieben verschiedene Ferientermine. Die letzten Bundesländer, die nach den Ferien wieder starten, sind Baden-Württemberg und Bayern in der dritten Septemberwoche. Die unterschiedlichen Termine sollen die Reisezeit entzerren. Für viele Familien beginnt mit dem August der Alltag nach den Sommerferien.



