Betrunkener verursacht Unfall: Kind leicht verletzt, sieben Mitfahrer
Betrunkener verursacht Unfall – Kind leicht verletzt

Bei einem Verkehrsunfall in Baden-Württemberg ist ein Kind leicht verletzt worden. Ein betrunkener Autofahrer hat den Unfall nach Angaben der Polizei verursacht. In dem Fahrzeug saßen insgesamt acht Personen – der Fahrer und sieben Beifahrer.

Der Vorfall ereignete sich laut Polizei auf einer Straße in Baden-Württemberg. Der Mann verlor infolge seiner Alkoholisierung die Kontrolle über seinen Wagen, woraufhin es zu dem Unfall kam. Das Kind, das sich unter den Beifahrern befand, erlitt leichte Verletzungen. Die genauen Umstände des Unfalls sind noch Gegenstand der Ermittlungen.

Polizei ermittelt gegen den Fahrer

Als die Beamten an der Unfallstelle eintrafen, stellten sie bei dem Mann deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht, dass er betrunken war. Die Polizisten ordneten eine Blutentnahme an und stellten den Führerschein des Fahrers sicher. Der Mann muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

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Das verletzte Kind wurde von Rettungskräften ambulant behandelt. Die übrigen sieben Insassen blieben nach ersten Erkenntnissen unverletzt. Auch sie wurden vom Rettungsdienst betreut und vorsorglich untersucht. Über die Anzahl der tatsächlich zugelassenen Sitzplätze in dem Fahrzeug müssen die Ermittler noch klären. Sollte das Auto überladen gewesen sein, könnte dies weitere Konsequenzen für den Fahrer haben.

Zeugen gesucht

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Insbesondere Hinweise zur Fahrweise des Unfallfahrers vor dem Zusammenstoß sind für die Beamten von Interesse. Wer etwas beobachtet hat, wird gebeten, sich bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.

Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Sachschaden an dem Fahrzeug und an der Unfallstelle auf einen niedrigen vierstelligen Betrag. Die genaue Schadenshöhe wird jedoch noch ermittelt.

Rechtliche Konsequenzen

Sollte die Blutprobe einen Wert von 1,1 Promille oder mehr ergeben, begeht der Fahrer eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Dafür drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Bußgeldverfahren könnte zudem eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) nach sich ziehen, falls der Führerschein wieder erlangt werden soll.

Die Staatsanwaltschaft wird nach Abschluss der Ermittlungen über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Unfallverursacher muss neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch für den entstandenen Sachschaden aufkommen. Die Versicherung könnte zudem Regressansprüche geltend machen und einen Teil der Leistungen zurückfordern.

Appell der Polizei: Keine Alkohol am Steuer

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hin. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen erheblich beeinträchtigen. Gerade bei Fahrten mit mehreren Insassen trage der Fahrer eine besondere Verantwortung, so die Beamten. Im vorliegenden Fall hätten sieben Beifahrer nur durch Glück keine schwereren Verletzungen davongetragen.

Die Beamten appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, niemals unter Alkoholeinfluss zu fahren. Wer trinken möchte, solle öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder ein Taxi rufen. Dieser Unfall zeige eindrücklich, wie schnell aus einer vermeintlich kleinen Entscheidung eine gefährliche Situation für viele Menschen entstehen kann.

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