Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines Motorradfahrers gegen die zeitweise Sperrung der Sudelfeldstrecke (B307) abgewiesen. Der auf zwei Jahre angelegte Verkehrsversuch des Landratsamtes Rosenheim ist damit rechtmäßig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Hintergrund des Verkehrsversuchs
Der Landkreis Rosenheim hatte die Strecke in den Jahren 2025 und 2026 jeweils für mehrere Monate einseitig in Fahrtrichtung Bayrischzell täglich von 11 bis 21 Uhr für Motorräder gesperrt. In der Gegenrichtung durften Biker weiterhin fahren. Die Kreisbehörde begründete die Maßnahme mit den hohen Unfallzahlen, an denen oft Motorräder beteiligt waren. Nach dem noch laufenden Verkehrsversuch soll ausgewertet werden, ob die Sperrung die Unfallzahlen senken konnte. Ob es dauerhafte Einschränkungen geben wird, ist noch unklar.
Entscheidung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und bestätigte die Zulässigkeit des Verkehrsversuchs. Die Richter sahen keine Rechtsverstöße. Der klagende Motorradfahrer hatte Unterstützung vom Bundesverband der Motorradfahrer erhalten. Der Verband kündigte nach der Entscheidung an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. „Wir lassen uns nicht entmutigen und werden alle Optionen sorgfältig abwägen“, so ein Sprecher.
Ausblick und Reaktionen
Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Maßnahmen in anderen Regionen. Der Bundesverband befürchtet, dass die Sperrungen eine diskriminierende Wirkung gegenüber Motorradfahrern haben. Das Landratsamt Rosenheim zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Die Behörde betonte, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe. Die endgültige Bewertung des Versuchs steht noch aus, doch die vorläufigen Daten sollen im kommenden Jahr veröffentlicht werden. Bis dahin bleibt die Strecke für Motorräder in der Zeit von 11 bis 21 Uhr gesperrt.



