Gartenhaus ohne Genehmigung: Anwalt warnt vor teuren Folgen
Gartenhaus ohne Genehmigung: Anwalt warnt vor Folgen

Ein Gartenhaus aus dem Baumarkt wirkt harmlos. Schnell gekauft, rasch aufgebaut – und fertig. Doch genau das kann zum teuren Problem werden. Denn wer sich vor dem Aufbau nicht informiert, riskiert im schlimmsten Fall sogar den Abriss. Ein Anwalt klärt auf.

Viele unterschätzen die Baugenehmigungspflicht

Viele Menschen machen sich beim Kauf eines Fertig-Gartenhauses kaum Gedanken über eine mögliche Baugenehmigung. Wer dagegen selbst baut, beschäftigt sich oft früher mit den rechtlichen Vorgaben. Doch gerade beim Fertighaus gilt häufig das Motto: „Wird schon alles in Ordnung sein.“ Genau das ist laut Experten oft der erste Fehler.

Baugenehmigung für Gartenhaus ist Ländersache

Die Regeln sind in Deutschland nicht überall gleich. Denn für Baugenehmigungen sind die Bundesländer zuständig. Dadurch gelten je nach Wohnort unterschiedliche Vorschriften. Während in Bayern Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter genehmigungsfrei sind, „gilt für Gartenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein maximaler Bruttorauminhalt von nur 30 Kubikmetern bei einer mittleren Wandhöhe von höchstens drei Metern über der Geländeoberfläche“, berichtet Thomas Pliester, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Mönchengladbach, bei myHOMEBOOK.

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Viele Gartenhäuser aus dem Baumarkt bleiben unter diesen Grenzen. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass sie ohne Genehmigung aufgestellt werden dürfen. Juristisch kommt es aber nicht immer auf die Größe an. Entscheidend kann auch sein, wie das Gartenhaus genutzt wird.

Gartenhaus als Wohnraum kann Ärger bringen

„Wer sein Gartenhaus nur zum Unterstellen von Gartengeräten jeglicher Art und Saatgut nutzt, der ist juristisch mit dem Gartenhaus aus dem Baumarkt auf der sicheren Seite“, betont Rechtsanwalt Pliester. Ganz anders sieht es aus, wenn das Gartenhaus zum zusätzlichen Wohnraum wird und Strom- oder Wasseranschlüsse erhält. Wird das bekannt, kann die zuständige Behörde einschreiten. In diesem Fall fehlt nach den Angaben des Anwalts die notwendige Baugenehmigung.

„Aber auch wenn es nicht solche Pläne gibt, ist es immer besser, sich vorab bei der zuständigen Behörde abzusichern. Manchmal gibt es regionale Sonderregelungen, die bei Nichtbefolgen Probleme bereiten“, rät der Rechtsanwalt, das Projekt möglichst transparent zu planen. Das gelte sowohl für ein Gartenhaus aus dem Baumarkt als auch für einen selbst geplanten Bau.

Mieter müssen Vermieter vorher fragen

Wer kein eigenes Grundstück besitzt und als Mieter ein Gartenhaus im Garten aufstellen möchte, sollte ebenfalls vorsichtig sein und dies vorab mit dem Vermieter abstimmen, empfiehlt Pliester. „Dabei handelt es sich um eine massive bauliche Veränderung, die ohne Zustimmung des Eigentümers nicht zulässig ist. Dieser kann im äußersten Fall den Rückbau verlangen.“

Wurde ein Gartenhaus ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, muss laut Pliester zunächst geprüft werden, ob eine Nachgenehmigung möglich ist. „Wenn das nicht der Fall ist, weil beispielsweise Abstandsflächen nicht eingehalten worden sind, dann bleibt nur der Abriss“, verweist er auf den Extremfall, der hoffentlich nie eintreten wird.

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