Wer Wohngeld bezieht und umzieht, muss dies der zuständigen Behörde umgehend melden. Wer das versäumt, riskiert nicht nur eine Rückzahlung der Leistungen, sondern auch ein Bußgeld. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung, die sich nach der Miete und dem Einkommen richtet. Ändern sich diese Faktoren durch einen Umzug, muss der Anspruch neu berechnet werden.
Was passiert, wenn der Umzug nicht gemeldet wird?
Wird der Umzug nicht gemeldet, zahlt die Behörde unter Umständen weiterhin Wohngeld in alter Höhe. Das kann zu einer Überzahlung führen, die zurückgefordert wird. Zudem kann die Behörde ein Bußgeld verhängen, wenn die Meldepflicht verletzt wurde. Laut § 33 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.
„Wer umzieht, sollte das Wohngeldamt sofort informieren, am besten bevor der neue Mietvertrag unterschrieben wird“, rät eine Sprecherin des Deutschen Städtetages. „Nur so können Ansprüche korrekt berechnet und spätere Rückforderungen vermieden werden.“
So melden Sie den Umzug richtig
Die Ummeldung sollte schriftlich erfolgen, entweder per Post oder online, falls die Behörde diesen Weg anbietet. Wichtig ist, die neue Adresse, die neue Miete und gegebenenfalls geänderte Einkommensverhältnisse mitzuteilen. Die Behörde prüft dann, ob der Anspruch weiterhin besteht und in welcher Höhe.
Es empfiehlt sich, den Umzug frühzeitig zu planen und die Unterlagen wie Mietvertrag und Einkommensnachweise bereitzuhalten. So lässt sich vermeiden, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt und das Wohngeld vorübergehend eingestellt wird.
Was tun, wenn der Umzug bereits versäumt wurde?
Wer bereits umgezogen ist und die Meldung versäumt hat, sollte dies unverzüglich nachholen. Die Behörde zeigt sich oft kulant, wenn die Versäumnis glaubhaft erklärt wird. In vielen Fällen wird auf ein Bußgeld verzichtet, wenn die Meldung freiwillig nachgeholt wird.
Allerdings muss mit einer Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen gerechnet werden. Diese kann in Raten zurückgezahlt werden, wenn die finanzielle Situation es erfordert. Betroffene sollten daher frühzeitig das Gespräch mit der Behörde suchen und eine Ratenzahlung vereinbaren.
Weitere Pflichten für Wohngeldempfänger
Neben dem Umzug müssen auch andere Änderungen gemeldet werden, etwa wenn sich das Einkommen erhöht oder verringert, wenn Familienmitglieder hinzukommen oder wegziehen, oder wenn sich die Miete ändert. Auch ein Wechsel des Mietverhältnisses, etwa von Miete zu Eigentum, muss gemeldet werden.
Wer diese Änderungen nicht meldet, riskiert nicht nur Rückforderungen, sondern auch Strafen. Die Behörden können zudem bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch Ermittlungen einleiten.
Fazit: Frühzeitig melden spart Ärger
Die Meldepflicht ist eine wichtige Pflicht für Wohngeldempfänger. Wer sie einhält, vermeidet unnötigen Ärger und finanzielle Belastungen. Im Zweifel sollte man lieber einmal zu viel informieren als zu wenig.



